Gemeinderatsliste der AfD-Ebersberg für Steinhöring

Die AfD Ebersberg hat fünf Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 8. März 2026 in Steinhöring nominiert. „Unsere Aufgabe ist es, eine Politik ohne ideologische Scheuklappen im Sinne der Bürger der Gemeinde zu gestalten.“, sagte der Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Birghan, der ebenfalls in seiner Heimatgemeinde kandidiert. Die AfD will nun auch in den Kommunen stärker präsent sein und positive Impulse setzen.

Kandidaten der AfD für Steinhöring; v.l.n.r.: Thomas Hangl, Dr. Christoph Birghan, Katrin Birghan, Alexandra Hangl, Gerhard Schlegel (privat)

10. Dezember 2025|

AfD-Erfolg für Natur und Umwelt – Laut Regierungspräsident darf Schutzstatus am alten Bahndamm nicht angetastet werden

Erneuter politischer Erfolg der AfD-Kreistagsfraktion

Baldham – Mit der Entscheidung des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Dr. Konrad Schober, vom 9. September 2025 bleibt der natur- und landschaftliche Schutzstatus des früheren Bahndamms zwischen Grafing-Bahnhof und Glonn uneingeschränkt erhalten. Damit geht eine mehr als fünfjährige Auseinandersetzung zwischen der AfD-Kreistagsfraktion und Landrat Robert Niedergesäß sowie der Kreistagsmehrheit zu Ende.

Mit dieser „Roma-locuta-causa-finita-Entscheidung“ („Rom hat gesprochen, damit ist die Sache endgültig erledigt“) können sich dort Fauna und Flora weiterhin ungestört entwickeln und Wanderer und Spaziergänger sich erholen sowie die dortige Natur unbeschwert genießen, ohne sich z.B. von Mountain-Bikern oder Rennradlern stören lassen zu müssen.

Eine für Radfahrer sichere Straßenverbindung zwischen der Stadt Grafing und dem Markt Glonn ist auch nach Auffassung der AfD-Kreistagsfraktion weiterhin wünschenswert, aber natürlich nicht zu Lasten von Natur und Umwelt; vielmehr soll ja gerade der Fahrradverkehr die Umwelt entlasten!

Als sehr erfreulich und ausgesprochen kooperativ sieht es die AfD-Kreistagsfraktion an, daß der Regierungspräsident dem Landkreis die Hand reichen will zu einem Pilotversuch für die Nutzung einer bereits bestehenden Straßenverbindung als Fahrradstraße.

Die öffentliche ULV-Sitzung am 20.11.2025 wäre der ideale Ort gewesen, auf dieses Angebot des Regieungspräsidenten näher einzugehen und einen konstruktiven Beschluß darüber fassen zu lassen.

Leider hat Landrat Robert Niedergesäß diese Chance (bewußt?) verpaßt. Es mag ja sein, daß ihn die Entscheidung des Regierungspräsidenten letztlich wenig gefreut hat.

Aber als verantwortlicher Landkreis-Politiker in herausgehobener Funktion sollte er sich in das nun Unvermeidliche fügen und zum Wohle des Landkreises und im Interesse des umweltfreundlichen Fahrradverkehrs die regierungsamtliche Anregung freudig aufgreifen.

Die gemeinwohl-orientierte Bereitschaft der AfD-Kreistagsfraktion, an einer Fahrrad-freundlichen Lösung mit zu wirken, bleibt jedenfalls uneingeschränkt bestehen.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion sowie Gründer und Vorsitzender der landskreisbezogenen „Manfred-und-Ute-Schmidt-Natur-und-Umweltstiftung

24. November 2025|

Dr. Christoph Birghan zum Landratskandidaten nominiert – AfD-Kreistagsliste mit 20 Kandidaten erfolgreich aufgestellt

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Birghan wurde am 15.11.2025 vom AfD-Kreisverband Ebersberg zum Landratskandidaten nominiert. Mit einem starken Ergebnis und breiter Unterstützung der Mitglieder stellt sich Dr. Birghan der Aufgabe, den Landkreis in eine stabile, sichere und zukunftsfähige Richtung zu führen.

Am selben Tage wurde auch die AfD-Kreistagsliste für die Kommunalwahl 2026 beschlossen. Neben Dr. Birghan auf Listenplatz 1 konnten 19 Kandidaten gewonnen werden, die unterschiedliche berufliche Hintergründe, Lebenserfahrungen und kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen mitbringen. Die Liste umfasst sowohl erfahrene Kommunalpolitiker als auch neue, engagierte Kandidaten.

Dr. Christoph Birghan erklärte nach seiner Nominierung: „Ich freue mich über das große Vertrauen, das mir entgegengebracht wurde. Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgern gemeinsam die Zukunft unserer Heimat zu gestalten. Der amtierende Landrat Robert Niedergesäß hat mit exorbitanten Steuergeldverschwendungen und Rechtsbrüchen auf sich aufmerksam gemacht. Die Bürger im Landkreis Ebersberg verdienen einen Landrat, der ihre Interessen ehrlich vertritt. Ich freue mich auf den Wahlkampf mit unseren angehenden Kreisräten und ein starkes Ergebnis bei der Kommunalwahl 2026.“

17. November 2025|

Vortrag „Windkraft und Stress im Stromnetz“

am 6. Oktober fand die gut besuchte Informationsveranstaltung des AfD-Kreisverbandes Ebersberg zum Thema „Windkraft und Stress im Stromnetz“ statt.

Unser Referent Stefan Spiegelsperger, welcher durch seinen YouTube-Kanal „Outdoor Chiemgau“ bekannt ist, sprach zu Energiepolitik und Versorgungssicherheit. Der Experte für Energie und Krisenvorsorge legte das Hauptaugenmerk an diesem Abend auf volatile Stromquellen für unser Stromnetz und er erläuterte die Herausforderungen der Energiewende für Netzbetreiber.

Wir freuen uns über eine erfolgreiche und Veranstaltung und danke allen interessierten Bürgern für ihren Besuch.

8. Oktober 2025|

AfD-Antrag: „Ratsbegehren Windkraft im Ebersberger Forst“

Die AfD-Fraktion im Kreistag Ebersberg stellt folgenden Antrag in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschuß (KSA) am 13.10.2025.

Es findet alsbald ein Bürgerentscheid statt, ob im Ebersberger Forst ein Windrad oder mehrere errichtet werden dürfen.

Begründung:

Der am 16. Mai 2021 ebenfalls aufgrund eines Ratsbegehrens durchgeführte Bürgerentscheid ist unter wesentlich anderen Voraussetzungen entschieden worden und daher sowohl moralisch als auch politisch inzwischen ohne jede Aussagekraft; es ist sozusagen die Geschäftsgrundlage entfallen. Daher ist ein erneuter Bürgerentscheid entsprecxhend den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen dringend erforderlich.

Im Mai 2021 galt nämlich noch die sog. „10-h-Regelung“, der zur Folge im gesamten Landkreis Ebersberg kein einziges Windrad hätte errichtet werden dürfen – mit Ausnahme eben auf der Fläche des Ebersberger Forstes. Wer also nicht völlig auf Windkraft im Landkreis verzichten wollte, mußte daher notgedrungen und unter Zurückstellung erheblicher Bedenken damals dem „Windpark im Forst“ (Errichtung von bis zu fünf Windrädern) zustimmen, was trotzdem nur mit knapper Mehrheit erfolgte.

Die ersatzlose Aufhebung der „10-h-Regelung“ hat aber nunmehr eine Serie von zulässigen Windkraft-Standorten geradezu wie „Pilze aus dem Boden schießen lassen“, so daß für irgendwelche Standort-Überlegungen im Ebersberger Forst überhaupt kein Raum mehr vorhanden ist. Es wäre vielmehr unverantwortlich, das geschlossene Waldgebiet – es ist übrigens eines der größtem im gesamten Bundesgebiet – sinnlos zu zerstören.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

8. Oktober 2025|

Mobiles Bürgerbüro der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag zu Besuch in Grafing und Ebersberg

Am Freitag, 19.9.25, war das Mobile Bürgerbüro der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag mit Christina Wilhem in Ebersberg und Grafing zu Besuch.

Zahlreiche interessierte Bürger informierten sich über die Arbeit der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag. Neben dem Landtagsabgeordneten Andreas Winhart stand auch der Ebersberger Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Birghan den Bürgern Rede und Antwort.

 

Andreas Winhart, MdL, beim Bürgermobil in Grafing


Das Bürgermobil mit Christina Wilhem und Dr. Christoph Birghan, MdB, in Ebersberg

22. September 2025|

Leserbrief zum Artikel „Windkraftgegner vernetzen sich“ im Merkur vom 22.08.2025

Der Hinweis des Landratsamtes und der Staatsforsten auf das Ergebnis des Bürgerentscheides von 2021 ist lediglich ein armseliger Strohhalm der Rechtfertigung ohne jegliche inhaltliche Aussagekraft. Das ohnehin knappe Ergebnis von 52.7 % hat inzwischen wegen der völlig veränderten Voraussetzungen jede moralische, politische und juristische Berechtigung verloren. Wegen der damals noch geltenden „10-h-Regelung“ wäre nämlich außer im EBE-Forst im gesamten Landkreis ansonsten kein einziges Windrad zulässig gewesen. Angesichts dieser Alternative, nämlich entweder nichts oder „fünf im Forst“, kam dann diese dünne Mehrheit in der Erwartung von wenigstens ein bißchen Landkreis-Windkraft zustande. Inzwischen lassen aber die total geänderten rechtlichen Verhältnisse zulässige Windrad-Standorte im Landkreis wie Pilze aus dem Boden schießen. Damit ist sozusagen die Geschäftsgrundlage für den damaligen Bürgerentscheid entfallen, sich dennoch auf ihn zu berufen, zeugt nicht von Seriosität.

Manfred Schmidt, Sprecher der AfD-Kreistagsfraktion

22. September 2025|

Landrat Robert Niedergesäß muss politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten!

Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan

Der im Landkreis Ebersberg heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Birghan bekräftigt nach der heutigen Kreistagssitzung seine Rücktrittsforderung gegenüber Landrat Robert Niedergesäß (CSU):

Landrat Niedergesäß hat mehrfach Besserung gelobt, er hat Aufklärung und Transparenz versprochen. Doch geändert hat sich nichts. Die Missstände bestehen fort, ebenso wie mein Urteil. Wer das Vertrauen der Bürger so fahrlässig verspielt, kann nicht im Amt bleiben. Meine Forderung bleibt daher klar: Robert Niedergesäß sollte zurücktreten, er ist dem Amt nicht gewachsen.

Während der Sitzung des Ebersberger Kreistags hätte sich die Gelegenheit geboten, endlich politische Konsequenzen aus den wiederholten gravierenden Fehlentscheidungen des Landrats zu ziehen. Robert Niedergesäß hatte die Chance, Verantwortung zu übernehmen. Er ist dieser erneut ausgewichen. Der Kreistag wiederum versäumte es mit festgeklopften Mehrheiten, klare Kante zu zeigen und das verlorene Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen, indem die Versäumnisse nicht nachträglich legalisiert werden. Stattdessen offenbaren sich massive Organisationsfehler im Landratsamt – nicht einmal ein ergangenes Urteil wurde zur Kenntnis genommen.

Die Diskussion über diese Missstände wird von Vertretern der Altparteien im Kreistag als „Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten und Schwurbler“ bezeichnet. Aber es ist nicht das Anprangern des Skandals, das die Demokratie gefährdet, es ist das Wegducken davor.

Die erschreckende Summe öffentlicher Gelder aus den Taschen der Bürger, die unter der Verantwortung des Landrats verschwendet wurden, bleibt atemberaubend: Rund 350.000 Euro an Prozesskosten für einen verlorenen Rechtsstreit beim Gymnasium Kirchseeon, 1,4 Millionen Euro für eine umstrittene Coaching-Software, die intern als nutzlos gilt, und ein voraussichtlich mittlerer sechsstelliger Betrag für das leerstehende Flüchtlingsheim in Markt Schwaben. Das Ganze erinnert an die Vorgänge um den Kauf des Ebersberger Sparkassengebäudes vor einigen Jahren, wo auch Millionen vom Landrat Niedergesäß versenkt wurden. Diese Zahlen sprechen für sich – doch statt der damals gelobten Besserung herrscht zur Schau getragene Zerknirschtheit ohne politische Konsequenzen. Zeit für eine Wende im Landkreis Ebersberg.

Ebersberg, den 28.7.2025

29. Juli 2025|

Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee

Presseerklärung und Stellungnahme der AfD Kreistagsfraktion zu des Landrats Eigenmächtigkeiten mit Ausblick

Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee (Coaching, Transformation, SDP-Softwareverträge) – Verschwendung von Steuergeldern mit Auswirkung auf Kreisumlage – Teilflächen-Verkauf des ehemaligen Sparkassen-Areals als nächstes Polit-Desaster?

Die Eigenmächtigkeiten des Landrates für die Gerichtsverfahren im Rahmen der PPP-Finanzierung für das Kirchseeoner Gymnasium (450.000 €) und für die sog. Transformation (200.000 €) sowie für den Ankauf von für den Landkreis kaum werthaltigen und höchst überflüssigen SDP-Software (1,4 Mio. €) belasten unseren Landkreis allein schon mit mehr als 2 Mio. €. Die auch von den Mitarbeitern kaum goutierte Software war und ist angesichts einer hoch qualifizierten und bestens ausgebildeten Belegschaft eine gravierende Geldverschwendung, zumal über die staatlich anerkannten Institute reichliche und preisgünstige Möglichkeiten sowohl der Anpassungs- als auch der Aufstiegs-Fortbildung ebenso zur Verfügung stehen wie personalrechtliche Maßnahmen in evtl. Konfliktfällen. Wenn man die fälschlich als „Budgetrücklagen“ bezeichneten rechtswidrigen Annehmlichkeiten für Mitarbeiter (zusätzlich zu den jährlichen Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern) von jährlich 50.000 € dazu rechnet, kommt man – über mehrere Jahre verteilt- auf rund 2,5 Mio. € an Geldverschwendung. Dabei sind die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in seinem Bericht vom 1. Juni 2021 festgestellten Überzahlungen etc. noch nicht einmal einbezogen; der Prüfungsbericht harrt vielmehr immer noch der öffentlichen Beratung und Würdigung durch den Kreistag, es ist schon viel zu viel Zeit nutzlos verstrichen (!).

Zur Erinnerung: Unter dem Etikettenschwindel „Budgetrücklagen“ verteilte der erst kürzlich mit der „Silbernen Ehrenmedaille für Kommunale Verdienste“ ausgezeichnete (!) Landrat Niedergesäß Jahr für Jahr jeweils 50.000 € – quasi in „Gutsherrenart“ – an die einzelnen Sachgebiete des Landratsamtes zu deren freien Verfügung, die davon für allerlei private Annehmlichkeiten auch reichlich Gebrauch machten. So finden sich in den – übrigens auch noch unzureichend geführten – Auszahlungslisten z.B. Ausgaben für Surf- und Kochkurse, Konzertbesuche, Wochenendausflüge mit Übernachtungen auf Berggasthöfen, Grillfeste, Restaurantbesuche mit Essen, Oktoberfest-Einladungen in Käfers Wiesnschänke und vieles mehr, alles auf Steuerzahlers Kosten sowie auch zu Lasten der Kreisumlage und ausschließlich unteerbunden durch erfolgreiche Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion bei der Regierung von Oberbayern.

Da in allen Fällen auch die zwingend notwendigen Gremienbeschlüsse unterblieben sind, also sozusagen „Par ordre du mufti“ gehandelt wurde, dürfte ein kräftiger „Warnschuß vor des Landrats Bug“ schon veranlaßt sein und daher der gewünschte „Persilschein“ nicht in Frage kommen. Selbst wenn ein zwar mögliches, aber nicht zwingend erforderliches Regreßverfahren gegen den Landrat eröffnet werden würde, ist letztlich eine für ihn schmerzliche persönliche Inanspruchnahme nicht zu erwarten, da ihm für eine evtl. Schadenersatzzahlung erst noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müßte, was nach aller Erfahrung in der Praxis besonders schwierig ist. Der von ihm unterlassene Abschluß einer – übrigens ausgesprochen preisgünstigen – Diensthaftpflicht-Versicherung ist ohnehin unverständlich.

Daß Herr Niedergesäß unter dem Druck der Aufsichtsbehörde für die Zukunft Vorkehrungen zur Vermeidung ähnlichen Versagens getroffen hat, ist eigentlich selbstverständlich und bedarf nicht noch einer unverständlicher Weise ausgesprochenen Belobigung, denn nach den rechtsaufsichtlichen Rügen blieb ihm auch gar keine andere Wahl! Übrigens nebenbei bemerkt: Politiker sind schon aufgrund wesentlich geringerer Verfehlungen mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten !

Inwieweit der Landrat auch tatsächlich Lehren aus der von ihm verschuldeten „Malaise“ zieht, wird sich z.B. in der kommenden Wahlperiode von 2026 – 2032 schon sehr bald zeigen, wenn es z.B. um eine sinnvolle Verwertung des ehemaligen „Sparkassen-Areals“ gehen wird. Wird er endlich einsehen, daß von diesem städtebaulichen Filetstück keineswegs – wie ihm bisher leider vorschwebte – eine Teilfläche verkauft werden soll. Vielmehr dürfte sich dieses Grundstücks-Juwel in hervorragender Lage z.B. für einen gut durchgrünten Wohn- und Geschäftskomplex mit Laden- und Praxenzeile im Erdgeschoß sowie einem Ratskeller im Souterrain (nach dem Vorbild vom Münchener Marienplatz) eignen. Ein Architekten-Wettbewerb für diese Fläche könnte vermutlich eine excellente städtebauliche Lösung ergeben, wobei bezahlbarer Wohnraum sowie Personalwohnungen für das Landkreis- und Klinikpersonal einzubeziehen wären.

Das Landratsamt hingegen sollte m.E. am jetzigen gut eigeführten Standort am Rande der Fußgängerzone und gegenüner dem S-Bahnhof verbleiben, ein evtl. notwendiger zusätzlicher Raumbedarf könnte durch Ertüchtigung des gegenüber liegenden Gebäudes (ebenfalls im Kreiseigentum) geschaffen werden, wobei ggf. eine Brücke über dem Straßenkörper für eine witterungsunabhängige Verbindung beider Gebäudekomplexe sorgen würde.

Hier könnte Landrat Niedergesäß im Falle seiner evtl. Wiederwahl durch eine am Gemeinwohl orientierte und zukunftsweisende städtebauliche Excellenz- Lösung ein wenig Boden wieder gut machen; der Verkauf auch nur einer Teilfläche des städtebaulichen Kleinods „Sparkassen-Areal“ mit seiner beeindruckenden Gesamtfläche von rund 15.300 m² darf aber keinesfalls in Frage kommen; eine solche Zerstückelung dieser unwiederbringlichen Vorzugsfläche käme einer politischen Todsünde gleich.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

25. Juli 2025|

Verschwendung, Rechtsbruch, keine Konsequenzen: CSU-Landrat Niedergesäß und seine Alleingänge – auf Kosten der Steuerzahler

Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan

Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass die politisch Verantwortlichen im Landkreis Ebersberg Landrat Robert Niedergesäß (CSU) trotz schwerwiegender Rechtsverstöße und massiver Steuergeldverschwendung in Schutz nehmen – auf Kosten der Bürger. Herr Niedergesäß sollte die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Allein der gescheiterte Rechtsstreit um das Gymnasium Kirchseeon kostete den Landkreis über 400 000 Euro. Hinzu kommen 1,4 Millionen Euro für eine überflüssige Coaching-Software, die selbst in der Verwaltung intern als „quasi nutzlos“ eingestuft wird. Beide Entscheidungen traf Herr Niedergesäß im Alleingang und ohne die notwendige Beteiligung des Kreistags. Doch statt diesen Rechtsbruch ernst zu nehmen, stimmt die Kreistagsmehrheit aus CSU, FDP, SPD und Freien Wählern für eine nachträgliche Absolution. Die politische Mehrheit stellt sich damit nicht hinter das Recht, sondern vor die Person Niedergesäß. Der einfache Bürger würde in einem ähnlichen Fall gnadenlos zur Kasse gebeten werden.

Ein Landrat, der den Kreistag wissentlich übergeht und gravierende finanzielle Schäden verursacht, ist nicht länger tragbar.

Siehe dazu den Artikel im Münchner Merkur vom 17.7.2025

18. Juli 2025|
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