Wie erwartet: Nach dem knappen Votum zu fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst soll der Landkreis Ebersberg mit weiteren mit Windkraftanlagen gespickt werden. Unsere schöne Heimat wird ein Raub der Windkraftlobby unter Mitwirkung der Altparteien.
Seit dem 17.11.2014 ist die 10H-Regel in Kraft, sie bedeutet, dass in Bayern neu errichtete Windkraftanlagen „einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten“ müssen. Die Kommunen können in ihrer Bauleitplanung Ausnahmen dazu bestimmen, wie es die Stadt Ebersberg jetzt getan hat. Die Regelung wurde unter einer Regierung des ehemaligen bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer verabschiedet. Warum der Merkur es „Söders 10H-Regel“ nennt, ist nicht ersichtlich.

Selbst wenn der Landkreis es schaffen sollte, in ein paar Jahren „CO2-neutral“ zu werden, würde das am Wetter und somit am Klima nichts ändern. Das Klima ist ein Mittelwert über einen Zeitraum, meist von 30 Jahren, des Wetters.

Artikel bei merkur.de
Windräder-Standorte im Stadtgebiet: Ebersberg verabschiedet sich von Söders 10H-Regel

Rede von Dr. Rainer Kraft, AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, zum Thema Energiepolitik

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