Kategorie: Lokalpolitik

  • Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee

    Presseerklärung und Stellungnahme der AfD Kreistagsfraktion zu des Landrats Eigenmächtigkeiten mit Ausblick

    Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee (Coaching, Transformation, SDP-Softwareverträge) – Verschwendung von Steuergeldern mit Auswirkung auf Kreisumlage – Teilflächen-Verkauf des ehemaligen Sparkassen-Areals als nächstes Polit-Desaster?

    Die Eigenmächtigkeiten des Landrates für die Gerichtsverfahren im Rahmen der PPP-Finanzierung für das Kirchseeoner Gymnasium (450.000 €) und für die sog. Transformation (200.000 €) sowie für den Ankauf von für den Landkreis kaum werthaltigen und höchst überflüssigen SDP-Software (1,4 Mio. €) belasten unseren Landkreis allein schon mit mehr als 2 Mio. €. Die auch von den Mitarbeitern kaum goutierte Software war und ist angesichts einer hoch qualifizierten und bestens ausgebildeten Belegschaft eine gravierende Geldverschwendung, zumal über die staatlich anerkannten Institute reichliche und preisgünstige Möglichkeiten sowohl der Anpassungs- als auch der Aufstiegs-Fortbildung ebenso zur Verfügung stehen wie personalrechtliche Maßnahmen in evtl. Konfliktfällen. Wenn man die fälschlich als „Budgetrücklagen“ bezeichneten rechtswidrigen Annehmlichkeiten für Mitarbeiter (zusätzlich zu den jährlichen Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern) von jährlich 50.000 € dazu rechnet, kommt man – über mehrere Jahre verteilt- auf rund 2,5 Mio. € an Geldverschwendung. Dabei sind die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in seinem Bericht vom 1. Juni 2021 festgestellten Überzahlungen etc. noch nicht einmal einbezogen; der Prüfungsbericht harrt vielmehr immer noch der öffentlichen Beratung und Würdigung durch den Kreistag, es ist schon viel zu viel Zeit nutzlos verstrichen (!).

    Zur Erinnerung: Unter dem Etikettenschwindel „Budgetrücklagen“ verteilte der erst kürzlich mit der „Silbernen Ehrenmedaille für Kommunale Verdienste“ ausgezeichnete (!) Landrat Niedergesäß Jahr für Jahr jeweils 50.000 € – quasi in „Gutsherrenart“ – an die einzelnen Sachgebiete des Landratsamtes zu deren freien Verfügung, die davon für allerlei private Annehmlichkeiten auch reichlich Gebrauch machten. So finden sich in den – übrigens auch noch unzureichend geführten – Auszahlungslisten z.B. Ausgaben für Surf- und Kochkurse, Konzertbesuche, Wochenendausflüge mit Übernachtungen auf Berggasthöfen, Grillfeste, Restaurantbesuche mit Essen, Oktoberfest-Einladungen in Käfers Wiesnschänke und vieles mehr, alles auf Steuerzahlers Kosten sowie auch zu Lasten der Kreisumlage und ausschließlich unteerbunden durch erfolgreiche Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion bei der Regierung von Oberbayern.

    Da in allen Fällen auch die zwingend notwendigen Gremienbeschlüsse unterblieben sind, also sozusagen „Par ordre du mufti“ gehandelt wurde, dürfte ein kräftiger „Warnschuß vor des Landrats Bug“ schon veranlaßt sein und daher der gewünschte „Persilschein“ nicht in Frage kommen. Selbst wenn ein zwar mögliches, aber nicht zwingend erforderliches Regreßverfahren gegen den Landrat eröffnet werden würde, ist letztlich eine für ihn schmerzliche persönliche Inanspruchnahme nicht zu erwarten, da ihm für eine evtl. Schadenersatzzahlung erst noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müßte, was nach aller Erfahrung in der Praxis besonders schwierig ist. Der von ihm unterlassene Abschluß einer – übrigens ausgesprochen preisgünstigen – Diensthaftpflicht-Versicherung ist ohnehin unverständlich.

    Daß Herr Niedergesäß unter dem Druck der Aufsichtsbehörde für die Zukunft Vorkehrungen zur Vermeidung ähnlichen Versagens getroffen hat, ist eigentlich selbstverständlich und bedarf nicht noch einer unverständlicher Weise ausgesprochenen Belobigung, denn nach den rechtsaufsichtlichen Rügen blieb ihm auch gar keine andere Wahl! Übrigens nebenbei bemerkt: Politiker sind schon aufgrund wesentlich geringerer Verfehlungen mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten !

    Inwieweit der Landrat auch tatsächlich Lehren aus der von ihm verschuldeten „Malaise“ zieht, wird sich z.B. in der kommenden Wahlperiode von 2026 – 2032 schon sehr bald zeigen, wenn es z.B. um eine sinnvolle Verwertung des ehemaligen „Sparkassen-Areals“ gehen wird. Wird er endlich einsehen, daß von diesem städtebaulichen Filetstück keineswegs – wie ihm bisher leider vorschwebte – eine Teilfläche verkauft werden soll. Vielmehr dürfte sich dieses Grundstücks-Juwel in hervorragender Lage z.B. für einen gut durchgrünten Wohn- und Geschäftskomplex mit Laden- und Praxenzeile im Erdgeschoß sowie einem Ratskeller im Souterrain (nach dem Vorbild vom Münchener Marienplatz) eignen. Ein Architekten-Wettbewerb für diese Fläche könnte vermutlich eine excellente städtebauliche Lösung ergeben, wobei bezahlbarer Wohnraum sowie Personalwohnungen für das Landkreis- und Klinikpersonal einzubeziehen wären.

    Das Landratsamt hingegen sollte m.E. am jetzigen gut eigeführten Standort am Rande der Fußgängerzone und gegenüner dem S-Bahnhof verbleiben, ein evtl. notwendiger zusätzlicher Raumbedarf könnte durch Ertüchtigung des gegenüber liegenden Gebäudes (ebenfalls im Kreiseigentum) geschaffen werden, wobei ggf. eine Brücke über dem Straßenkörper für eine witterungsunabhängige Verbindung beider Gebäudekomplexe sorgen würde.

    Hier könnte Landrat Niedergesäß im Falle seiner evtl. Wiederwahl durch eine am Gemeinwohl orientierte und zukunftsweisende städtebauliche Excellenz- Lösung ein wenig Boden wieder gut machen; der Verkauf auch nur einer Teilfläche des städtebaulichen Kleinods „Sparkassen-Areal“ mit seiner beeindruckenden Gesamtfläche von rund 15.300 m² darf aber keinesfalls in Frage kommen; eine solche Zerstückelung dieser unwiederbringlichen Vorzugsfläche käme einer politischen Todsünde gleich.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

  • Verschwendung, Rechtsbruch, keine Konsequenzen: CSU-Landrat Niedergesäß und seine Alleingänge – auf Kosten der Steuerzahler

    Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan

    Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass die politisch Verantwortlichen im Landkreis Ebersberg Landrat Robert Niedergesäß (CSU) trotz schwerwiegender Rechtsverstöße und massiver Steuergeldverschwendung in Schutz nehmen – auf Kosten der Bürger. Herr Niedergesäß sollte die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Allein der gescheiterte Rechtsstreit um das Gymnasium Kirchseeon kostete den Landkreis über 400 000 Euro. Hinzu kommen 1,4 Millionen Euro für eine überflüssige Coaching-Software, die selbst in der Verwaltung intern als „quasi nutzlos“ eingestuft wird. Beide Entscheidungen traf Herr Niedergesäß im Alleingang und ohne die notwendige Beteiligung des Kreistags. Doch statt diesen Rechtsbruch ernst zu nehmen, stimmt die Kreistagsmehrheit aus CSU, FDP, SPD und Freien Wählern für eine nachträgliche Absolution. Die politische Mehrheit stellt sich damit nicht hinter das Recht, sondern vor die Person Niedergesäß. Der einfache Bürger würde in einem ähnlichen Fall gnadenlos zur Kasse gebeten werden.

    Ein Landrat, der den Kreistag wissentlich übergeht und gravierende finanzielle Schäden verursacht, ist nicht länger tragbar.

    Siehe dazu den Artikel im Münchner Merkur vom 17.7.2025

  • AfD beklagt massive Plakatverluste

    AfD beklagt massive Plakatverluste

    Wie in den Wahlkämpfen der vergangenen Jahre beobachtet die AfD im Landkreis Ebersberg massive Zerstörungen und Diebstähle ihrer Wahlplakate. Bisher wurden schon hunderte Plakate zerstört oder entwendet.

    Das Ausmaß des Vandalismus‘ ist unterschiedlich, wobei in eher ländlichen Gemeinden dieser tendenziell seltener auftritt. In stärker bevölkerten und städtisch geprägten Gemeinden (z.B. Grafing, Markt Schwaben, Vaterstetten und Poing) werden regelmäßig praktisch alle AfD-Plakate abgerissen oder beschädigt, wobei im Rahmen der Möglichkeiten ständig nachplakatiert wird.

    Auch wenn die Stimmung sich deutlich zu Gunsten der AfD geändert hat und die Partei bei Infoständen und Veranstaltungen immer mehr Zuspruch erfährt, so haben die verbalen Attacken und Bedrohungen von Einzelpersonen und Grüppchen aus dem linken Spektrum im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren zugenommen.

    Die Ebersberger AfD wird diese Straftaten zur Anzeige bringen. Bisher wurde nach Information der AfD jedoch kein Täter ermittelt.

  • Antworten auf die Anfrage zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer

    Hier veröffentlichen wir die Antworten des Landratsamtes auf die Fragen von Kreisrat Manfred Schmidt zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer. Der Fragenkatalog wurde Aufgrund eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung vom 21.12.2024 erstellt.

    1. Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Beseitigung des beschriebenen Defizits an den Fließgewässern des Landkreises im engen Zusammenwirken mit dem für die „Gewässer 2. Ordnung“ originär zuständigen Wasserwirtschadftsamt Rosenheim sowie den für die „Gewässer 3. Ordnung“ zuständigen Gemeinden ?

    Hierzu übersenden wir Ihnen die im UmweltAtlas Bayern hinterlegten Steckbriefe zu den nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Flusswasserkörpern im Landkreis. In den Steckbriefen sind sowohl die Defizite als auch die erforderlichen Maßnahmen beschrieben. Für die Zielverfehlung bzw. für die Nichterreichung des guten Zustands sind in vielen Fällen Defizite bei der Gewässerstruktur verantwortlich wie z.B. fehlende Durchgängigkeit, fehlende geeignete Laichplätze oder Strukturarmut. Dazu kommen Nährstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen, die zur Zielverfehlung führen (siehe www.umweltatlas.bayern.de).

    An den Gewässern in staatlicher Zuständigkeit (u.a. Gewässern 2. Ordnung), wo die Zielverfehlung auf strukturellen Defiziten beruht, wurden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (WWA) sog. Umsetzungskonzepte erstellt. Die Umsetzungskonzepte zeigen detailliert auf, wo welche strukturverbessernden Maßnahmen umgesetzt werden müssen (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Umsetzungskonzepte EG-Wasserrahmenrichtlinie – der Fahrplan zum intakten Gewässer). Die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen hängt dabei entscheidend von der jeweiligen Grundstücksverfügbarkeit am Gewässer ab. Die mangelnde Grundstücksverfügbarkeit ist hier oft der limitierende Faktor. An Gewässern 3. Ordnung unterstützt und berät das WWA die Kommunen sowohl bei der Aufstellung von Umsetzungskonzepten als auch bei der Maßnahmenumsetzung an diesen Gewässern. Die Förderprogramme sehen Fördersätze von bis zu 90 % vor (siehe www.stmuv.bayern.de / nichtstaatlicher Wasserbau).

    2. Sind Sie bereit, mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rosenheim unter Hinweis auf dessen erfreulicher, aber insgesamt noch keineswegs ausreichender, Renaturierungsmaßnahmen, u.a. an der Attel im Bereich zwischen Aßling und Glonn, gezielt über deren baldiger Ausdehnung auf den gesamten Landkreis Ebersberg intensive Gespräche und Verhandlungen zu führen ? Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie RL 2000/60/EG mit ihrem an alle EU-Mitgliedstaaten gerichteten Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot bis zum Jahre 2015 und nur in Ausnahmefällen bis zum Jahre 2027 dürfte eine erfolgversprechende Gesprächs- und Verhandlungsgrundlage darstellen.

    Das WWA und das Landratsamt Ebersberg arbeiten seit Jahren sehr gut und eng zusammen. Die im Landratsamt betroffenen Fachbereiche Wasserrecht und Naturschutz stehen im regelmäßigen Austausch mit dem WWA; dabei spielt die Verbesserung der Situation der Fließgewässer und deren ökologischen Zustands eine wichtige Rolle.

    3. Können Sie die im erwähnten SZ-Artikel von einer Mitbürgerin aus dem Glonner Gemeindeteil Schlacht im Rahmen des „Gewässerstruktur-Protokolls des Citizen Science-Projekts Flow“ festgestellten Mängel im Bereich des Dohl-, Henning-, Kupfer- und Schrankenbachs sowie des Flusses „Glonn“ aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde (uNB) bestätigen ?

    Für Glonn, Hennig- und Kupferbach wurde jeweils eine Strukturkartierung durchgeführt, die über den UmweltAtlas Bayern einsehbar ist. Die Glonn wird im Landkreis Ebersberg überwiegend als stark verändert eingestuft, ebenso der Kupferbach im Siedlungsbereich von Glonn. Der Kupferbach weist oberstrom auch Abschnitte auf, wo er nur als gering verändert eingestuft ist. Die Struktur des Hennigbachs ist fast auf seiner gesamten Länge als stark verändert oder schlechter eingestuft. Doblbach und Schrankenbach wurden im Zusammenhang mit der WRRL-Kartierung nicht erfasst. (siehe www.umweltatlas.bayern.de).

    4. Trifft meine Vermutung zu, daß es Sie nicht befriedigen kann, wenn dort 75 % der untersuchten Gewässer mangelnde Lebensraumqualität bescheinigt wird, was dem SZ-Bericht zufolge sogar von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und dem Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) bestätigt wurde ?

    Die Ergebnisse des letzten Bewirtschaftungsplans zur WRRL haben bayernweit nur für etwa 20 % der Gewässer einen guten Zustand bescheinigt. (siehe www.lfu.bayern.de und www.lfu.bayern.de / Ökologischer Zustand der Oberflächengewässer).

    Grundsätzlich ist die Zielerreichung der WRRL höchst ambitioniert. Der Landkreis Ebersberg ist mit seinem Gewässerzustand keine Ausnahme. Bundesweit ergibt sich ein ähnliches Bild (siehe hierzu Veröffentlichungen des Umweltbundesamts www.umweltbundesamt.de / Die Wasserrahmenrichtlinie Gewaesser in Deutschland).

    Deshalb ist es wichtig, vor Ort alle Möglichkeiten zu nutzen, die Situation zu verbessern.

    5. Welche rechtlich zulässigen Maßnahmen sind für Sie denkbar, um den im Hinblick auf den Lebensraum für die Fische dem Vernehmen nach schädlichen Einfluß privater Wasserkradftwerke zu beseitigen oder zumindest zu mildern?

    Auch hier verweisen wir zunächst auf die Steckbriefe der WRRL-relevanten Gewässer, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit verankert sind.

    Aus rechtlicher Sicht ist hier zu beachten, dass die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG sich auch auf die Besitzer der privaten Wasserkraftanlagen erstreckt. Der Bau einer neuen Wasserkraftanlage (§ 35 Abs. 1 WHG) setzt den Schutz der Fischpopulation, wie die Durchgängigkeit nach § 34 WHG voraus.

    Bei bestehenden Anlagen, wie auch bei der gesetzlich vorgesehenen Auflassung der Anlagen bei Aufgabe des Betriebes, ist die Durchgängigkeit nachträglich sicherzustellen. Dies ist z.B. durch Fischtreppen, Sohlrampen, Umgehungsgerinne usw. möglich. Dies gestaltet sich mangels finanzieller Mittel und Flächen der Kraftwerksbetreiber als schwierig, zudem erfahren wir verstärkt rechtlichen Widerstand gegen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit seitens der Betreiber.

    6. Wie können nach Ihrer Ansicht mäandernde Flußverläufe mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten zu Gunsten der Fisch-Populationen wieder hergestellt werden?

    Um wieder naturnähere Zustände im Gewässer zu erzielen, ist neben der strukturverbessernden Gestaltung der Gewässer eine Förderung der eigendynamischen Entwicklung notwendig. Zwingende Voraussetzung dafür ist die Grundstücksverfügbarkeit in dafür geeigneten Bereichen.

    7. Sind Sie bereit, einen „Runden Tisch“ mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie mit den hinsichtlich der 5 m breiten Gewässerrandstreifen noch „abseits“ stehenden Eigentümer mit dem Ziel zu organisieren, dort jegliche gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen ? Die Presseerklärung im „Newsletter der Bayerischen Staatsregierung“ vom 27.12.2024 mit ihren dort geschilderten Zuschuß-Möglichkeiten könnte hierfür hilfreich sein.

    Grundsätzlich ist die ackerbauliche Nutzung der Gewässerrandstreifen bereits jetzt gesetzlich nicht zulässig. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Gewässerrandstreifen finden Sie hier: www.lfu.bayern.de / Gewaesserrandstreifen

    Eine Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern der Landwirtschaft findet bereits seit 10 Jahren statt und ist als „Runder Tisch Landwirtschaft“ im Landkreis etabliert. Hier treffen sich Vertreter der Landwirtschaft, verschiedener Behörden mit dem Landratsamt um verschiedene Themen im Spannungsfeld Naturschutz- Landwirtschaft zu beraten. Das Ergebnis wird in Form eines Positionspapiers festgehalten und auch unter den Landwirten verteilt. Darin wird auch der Schutz der Gewässerrandstreifen behandelt. Zudem werden die Regelungen zur Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen durch die Naturschutzbehörde durchgesetzt.

    8. Bietet es sich nicht geradezu im Landkreis-Interesse an, gemeinsam mit dem WWA Rosenheim einen Vorhabensplan zur umfassenden und alsbaldigen Defizit-Beseitigung zu erstellen, auch um bisherige Versäumnisse aufzuholen und EU-Vorgaben zu erfüllen ?

    Diese Vorhabenspläne existieren bereits in Form der vorgenannten Umsetzungskonzepte. Diese wurden mit vielen Beteiligten abgestimmt, so auch mit den Fachbereichen Wasserrecht und Naturschutz im Landratsamt.

    9. Ist es darüber hinaus nicht im ureigensten Landkreis-Interesse, den attraktiven Ebersberger Landkreis durch gezielte Landschaftspflege weiter zu verbessern und demzufolge alle denkbaren Anstrengungen zur aufgezeigten Defizit-Behebung zu unternehmen, und zwar sowohl aus ideellen Gründen (Schönheit der Landschaft, Erholungs- und Wohlfühlfaktor) als auch in materieller Hinsicht wegen zusätzlicher Einnahmen-Erzielung im Fremdenverkehr ?

    Die Verbesserung der Sozialfunktion der Gewässer mit Erholung und Erlebbarkeit ist für die Wasserwirtschaftsverwaltung und für das Landratsamt ein erklärtes Ziel beim integralen wasserwirtschaftlichen Ansatz und wird im Zusammenhang mit Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer vom Freistaat gefördert. (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Wasserzukunft Bayern 2050)

  • Manfred Schmidt zum Haushalt 2025 im Ebersberger Kreistag

    Sachvortrag von Manfred Schmidt in der öffentlichen Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) des Ebersberger Kreistages am 2.12.2024

    Zu TOP 3 – Haushalt 2025

    Für die AfD-Kreistagsfraktion werde ich dem Haushalt 2025 u.a. aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

    1. Art, Umfang und Höhe der freiwilligen Leistungen mit Hinweis auf meinen abgelehnten früheren Sparvorschlag von mehr als 1,5 Mio. €.
    2. Security-Leistungen an eine Privatfirma im sechsstelligen Bereich zur„Rabauken-Sicherung“ im Landratsamt statt fast kostenlosem Einsatz von Asylbewerbern im niederschwelligen Bereich, also ohne Zertifizierungszwang, für Einlaßkontrolle oder als Ordnungs- bzw. Organisationshilfen nach den aktuellen Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung zur Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Tätigkeiten.
    3. Mangelnde Bereitschaft zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Bezirksumlage wegen der Einbeziehung freiwilliger Leistungen in die Umlagen-Festsetzung. Bisher noch unbestätigten Informationen zufolge sollen z.B. bereits im Jahre 2023 rund 20 Mio. € für Asyl- und Flüchtlingspolitik an freiwilligen Leistungen des Bezirks bereitgestellt worden sein, deren Umlagefähigkeit zutreffendenfalls durchaus hinterfragenswert sein kann.
    4. Die mögliche finanzpolitische Uneinsichtigkeit von Herrn Landrat Niedergesäß wegen der anscheinend fast unbeirrten Fortführung sog. „teambildender“ Maßnahmen, obwohl die ROB als Folge von wiederholten (!) BKPV-Prüfungsbeanstandungen und einer daraus resultierenden erfolgreichen Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion solcherart Annehmlichkeiten (Originalton ROB) für die Belegschaft schriftlich untersagt hat. Zur Erinnerung: Als „teambildende Maßnahmen“ wurden – übrigens ohne Gremienbeschluß, also sozusagen „par ordre du mufti“ – in der Vergangenheit z.B. Hochzeitsgeschenke, Konzertbesuche, Restaurant-Einladungen, Wochenendausflüge mit Übernachtung in Berggasthöfen, Grillfeiern, Oktoberfesteinladungen in Käfer´s Wiesn-Schänke bis hin zu Surf- und Kochkursen und manch andere „Annehmlichkeiten“ aus Mitteln des Kreishaushaltes finanziert, obwohl all das als Kosten der privaten Lebensführung nicht aus Steuermitteln hätte bezahlt werden dürfen, so daß also letztlich eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel feststellbar ist.

    Jedenfalls erspart diese erfolgreiche AfD-Initiative unserem Landkreis-Haushalt ab 2024 jährlich 50.000 €, was gleichzeitig ein zumindest symbolischer Beitrag zur Begrenzung der Kreisumlage ist, allerdings für sich allein noch nicht für eine Zustimmung unserer Fraktion zum vorliegenden Haushalts-Entwurf ausreicht.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender AfD-Kreistagsfraktion 

  • Manuela Schulz ist Direktkandidatin für Erding-Ebersberg

    Manuela Schulz ist Direktkandidatin für Erding-Ebersberg

    von links nach rechts: Dr. Christoph Birghan (Vorsitzender AfD-Ebersberg) – Manuela Schulz – Wolfgang Kellermann (Vorsitzender AfD-Erding)

    Bundestagswahl 2025

    Wahl des Direktkandidaten zum 21. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 212 Erding-Ebersberg

    Am 09.11.2024 fand die gemeinsame Mitgliederversammlung des Wahlkreises der AfD Erding/Ebersberg im Gasthof Stangl in Eichenried statt. Anlass war die Aufstellung des Bundestagsdirektkandidaten zur Bundestagswahl 2025.

    Angetreten für den Kreisverband Erding ist die gebürtige Münchnerin Manuela Schulz, 63 Jahre, die seit 2011 in Dorfen lebt. Manuela Schulz ist von Beruf geprüfte Rechtsfachwirtin und seit Herbst 2023 Bezirksrätin im Bezirk Oberbayern. Dort ist sie u. a. Mitglied der Kommission für bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit, stellvertretend im Ausschuss für Gesundheit und Soziales und stellvertretend im Ausschuss für Kultur und Bildung. In ihrer freiberuflichen Tätigkeit für die Stadtratsgruppe der AfD im Münchner betreut sie das Referat für Bildung und Sport, das Referat für Klima und Umwelt sowie das Mobilitätsreferat.

    In ihrer Rede machte sie deutlich, dass sie sich dafür einsetzen wird, die Missstände in den sozialen Bereichen zu bekämpfen und soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

    „Es kann nicht sein, dass 3 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, in Armut leben; dass in 2023 Kindergeld in Höhe von über 525 Mio. EUR ins Ausland überwiesen wurden, während Rentner, die ein Leben lang gearbeitet haben, zur Tafel gehen oder Pfandflaschen sammeln müssen.“

    Weiterhin prangerte sie die Frühsexualisierung in Kitas an, die Aufklärung zur Geschlechtsumwandlung für 11-Jährige im Schulunterricht, LGBTQ+-Leitfaden für Lehrkräfte, die angeleitet werden, Kinder an entsprechende Beratungsstellen durchzureichen ohne Information der Eltern, während laut einer Studie der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH) 70 % der Neuntklässler an Gesamtschulen nicht richtig Lesen und Schreiben können.

    Darüber hinaus sieht sie die Gesundheit und die Sicherheit von Frauen und Kindern durch die Einführung des Selbstbestimmungsgesetztes gefährdet, welches besagt, dass auch Männer sich in Schutzräumen von Frauen und Kindern aufhalten dürfen, wenn sie sich zur Frau erklären. Dies bedeutet nichts anderes, dass in öffentlichen Duschen die Duschräume für Frauen auch von Männern benutzt werden dürfen.

    Auch die Änderung des § 184b StGB kritisierte sie, womit das Strafmaß für den Erwerb, Besitz und Vertrieb von kinderpornographischem Material von mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe auf sechs Monate herabgesetzt wurde. Damit werden diese Straftatbestände nicht mehr als Verbrechen geahndet, sondern als Vergehen.

    Sie kündigte an, sich mit aller Kraft für soziale Gerechtigkeit, für den Schutz von Familien und Traditionen einzusetzen, damit unsere Kinder unbeschwert und frei aufwachsen und sich zu starken Persönlichkeiten entwickeln können.

    Manuela Schulz erhielt von 39 stimmberechtigten Mitgliedern 37 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen und wurde somit mit überragender Mehrheit gewählt.

    Wir wünschen Manuela Schulz viel Glück für die kommende Wahl!

  • Rede von Dr. Christoph Birghan beim Bürgerprotest gegen Windräder im Ebersberger Forst

    Rede von Dr. Christoph Birghan beim Bürgerprotest gegen Windräder im Ebersberger Forst

    Rede von Dr. Christoph Birghan, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Ebersberg, auf der Demonstration gegen Windkraftanlagen im Ebersberger Forst am 19. Oktober 2024 auf dem Marienplatz in Ebersberg.

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  • Rede von Manfred Schmidt beim Bürgerprotest gegen Windräder im Ebersberger Forst

    Rede von Manfred Schmidt beim Bürgerprotest gegen Windräder im Ebersberger Forst

    Rede von AfD-Kreisrat Manfred Schmidt auf der Demonstration gegen Windkraftanlagen im Ebersberger Forst am 19. Oktober 2024 auf dem Marienplatz in Ebersberg.

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  • Erfolgreicher Bürgerdialog mit Peter Felser

    Erfolgreicher Bürgerdialog mit Peter Felser

    Am 26. Juli fand im Bruckhof in Emmering ein Bürgerdialog mit dem Bundestagsabgeordneten Peter Felser zum Thema „Bauernproteste ernst nehmen“ statt. Dieser löste im Vorfeld ein großes Echo aus, da ein Bündnis aus ewig morgigen Altmarxisten und weiteren linken Wirrköpfen zu einer Gegendemonstration vor dem Wirtshaus aufgerufen hatte. Darauf hin solidarisierten sich viele Emmeringer Bürger mit dem angegriffen Wirt, der Drohungen und schlechte Bewertungen im Internet erhielt, so dass der Biergarten an diesem Abend sehr voll war.

    Auch beim Bürgerdialog herrschte Andrang, nicht alle Interessenten fanden einen Sitzplatz, was aber der guten Stimmung und der auf fachlich hohem Niveau geführten Diskussion nach einem halbstündigen Vortrag keinen Abbruch tat.

    Die weniger als 40 Gegendemonstranten, die von der Alpenpravda anscheinend doppelt gezählt wurden, da sie von 70 schrieb, hatten gute Werbung für die AfD gemacht und viele Interessenten, besonders jüngere, die genug von der bürgerfeindlichen Politik der Ampel haben, in den Vortragsraum gelockt.

    Peter Felser wird vom Sprecher des AfD-Kreisverbandes Ebersberg, Dr. Christoph Birghan, eine Flasche ‚Blauer Eber‘ überreicht.

    Hier kann jeder selbst die Anzahl der Demonstanten zählen.

  • Erneuter (Teil-) Erfolg für AfD-Kreistagsfraktion

    Landrat Niedergesäß muß wegen unterlassener Öffentlichkeit nachbessern

    Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 – 2019 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben beim Landkreis Ebersberg; Teilbericht des BKPV muß auf rechtsaufsichtliche Weisung „jedenfalls in einzelnen Textziffern“ nunmehr doch öffentlich behandelt werden. Die Regierung von Oberbayern (ROB) hat ihre entsprechende Rechtsauffassung dem Landratsamt mit der Aufforderung mitgeteilt, diese Textziffern des Prüfungsberichtes einer öffentlichen Sitzung „zuzuordnen“ – wie es in der Beschwerde-Entscheidung an Kreisrat Manfred Schmidt wörtlich heißt.

    Von der Rechtsaufsicht bestätigt wurde hingegen die nichtöffentliche Behandlung solcher Prüfungsbeanstandungen, bei denen die Möglichkeit einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen, z.B. von Architekten und Planungsbüros, nicht auszuschließen ist, was unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung eingehend begründet wird.

    In der Sitzung des LSV-Ausschusses am 12.03.2024 war der AfD-Geschäftsordnungsantrag auf öffentliche Behandlung dieses TOPs gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt worden, was zu dessen Aufsichtsbeschwerde vom 17.03.2024 führte.

    Abzuwarten bleibt nun, wann und in welchem Umfang Landrat Robert Niedergesäß die sich aus der ROB-Entscheidung ergebenden Konsequenzen ziehen und die in Frage kommenden Textziffern des Prüfungsberichtes in öffentlicher Sitzung beraten lassen wird.

    Allzu viel Spielraum hat er dabei allerdings nicht, da nach der ROB-Entscheidung die in Frage kommenden Textziffern nicht nur öffentlich behandelt werden können, sondern unmißverständlich müssen.

    Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ROB-Entscheidung.

    Auch wenn der Aufsichtsbeschwerde nur teilweise stattgegeben wurde, bleibt immerhin erfreulich, daß das stete Bemühen der AfD-Kreistagsfraktion nach größtmöglicher Öffentlichkeit insgesamt wieder einmal durchaus erfolgreich war.

    Transparenz in allen öffentlichen Belangen gehört jedenfalls zum Markenkern der AfD-Kreistagsfraktion.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion