AfD beklagt massive Plakatverluste

Wie in den Wahlkämpfen der vergangenen Jahre beobachtet die AfD im Landkreis Ebersberg massive Zerstörungen und Diebstähle ihrer Wahlplakate. Bisher wurden schon hunderte Plakate zerstört oder entwendet.

Das Ausmaß des Vandalismus‘ ist unterschiedlich, wobei in eher ländlichen Gemeinden dieser tendenziell seltener auftritt. In stärker bevölkerten und städtisch geprägten Gemeinden (z.B. Grafing, Markt Schwaben, Vaterstetten und Poing) werden regelmäßig praktisch alle AfD-Plakate abgerissen oder beschädigt, wobei im Rahmen der Möglichkeiten ständig nachplakatiert wird.

Auch wenn die Stimmung sich deutlich zu Gunsten der AfD geändert hat und die Partei bei Infoständen und Veranstaltungen immer mehr Zuspruch erfährt, so haben die verbalen Attacken und Bedrohungen von Einzelpersonen und Grüppchen aus dem linken Spektrum im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren zugenommen.

Die Ebersberger AfD wird diese Straftaten zur Anzeige bringen. Bisher wurde nach Information der AfD jedoch kein Täter ermittelt.

19. Februar 2025|

Antworten auf die Anfrage zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer

Hier veröffentlichen wir die Antworten des Landratsamtes auf die Fragen von Kreisrat Manfred Schmidt zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer. Der Fragenkatalog wurde Aufgrund eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung vom 21.12.2024 erstellt.

 

1. Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Beseitigung des beschriebenen Defizits an den Fließgewässern des Landkreises im engen Zusammenwirken mit dem für die „Gewässer 2. Ordnung“ originär zuständigen Wasserwirtschadftsamt Rosenheim sowie den für die „Gewässer 3. Ordnung“ zuständigen Gemeinden ?

Hierzu übersenden wir Ihnen die im UmweltAtlas Bayern hinterlegten Steckbriefe zu den nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Flusswasserkörpern im Landkreis. In den Steckbriefen sind sowohl die Defizite als auch die erforderlichen Maßnahmen beschrieben. Für die Zielverfehlung bzw. für die Nichterreichung des guten Zustands sind in vielen Fällen Defizite bei der Gewässerstruktur verantwortlich wie z.B. fehlende Durchgängigkeit, fehlende geeignete Laichplätze oder Strukturarmut. Dazu kommen Nährstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen, die zur Zielverfehlung führen (siehe www.umweltatlas.bayern.de).

An den Gewässern in staatlicher Zuständigkeit (u.a. Gewässern 2. Ordnung), wo die Zielverfehlung auf strukturellen Defiziten beruht, wurden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (WWA) sog. Umsetzungskonzepte erstellt. Die Umsetzungskonzepte zeigen detailliert auf, wo welche strukturverbessernden Maßnahmen umgesetzt werden müssen (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Umsetzungskonzepte EG-Wasserrahmenrichtlinie – der Fahrplan zum intakten Gewässer). Die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen hängt dabei entscheidend von der jeweiligen Grundstücksverfügbarkeit am Gewässer ab. Die mangelnde Grundstücksverfügbarkeit ist hier oft der limitierende Faktor. An Gewässern 3. Ordnung unterstützt und berät das WWA die Kommunen sowohl bei der Aufstellung von Umsetzungskonzepten als auch bei der Maßnahmenumsetzung an diesen Gewässern. Die Förderprogramme sehen Fördersätze von bis zu 90 % vor (siehe www.stmuv.bayern.de / nichtstaatlicher Wasserbau).

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24. Januar 2025|

Manfred Schmidt zum Haushalt 2025 im Ebersberger Kreistag

Sachvortrag von Manfred Schmidt in der öffentlichen Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) des Ebersberger Kreistages am 2.12.2024

Zu TOP 3 – Haushalt 2025

Für die AfD-Kreistagsfraktion werde ich dem Haushalt 2025 u.a. aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

  1. Art, Umfang und Höhe der freiwilligen Leistungen mit Hinweis auf meinen abgelehnten früheren Sparvorschlag von mehr als 1,5 Mio. €.

  2. Security-Leistungen an eine Privatfirma im sechsstelligen Bereich zur„Rabauken-Sicherung“ im Landratsamt statt fast kostenlosem Einsatz von Asylbewerbern im niederschwelligen Bereich, also ohne Zertifizierungszwang, für Einlaßkontrolle oder als Ordnungs- bzw. Organisationshilfen nach den aktuellen Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung zur Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Tätigkeiten.
  3. Mangelnde Bereitschaft zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Bezirksumlage wegen der Einbeziehung freiwilliger Leistungen in die Umlagen-Festsetzung. Bisher noch unbestätigten Informationen zufolge sollen z.B. bereits im Jahre 2023 rund 20 Mio. € für Asyl- und Flüchtlingspolitik an freiwilligen Leistungen des Bezirks bereitgestellt worden sein, deren Umlagefähigkeit zutreffendenfalls durchaus hinterfragenswert sein kann.
  4. Die mögliche finanzpolitische Uneinsichtigkeit von Herrn Landrat Niedergesäß wegen der anscheinend fast unbeirrten Fortführung sog. „teambildender“ Maßnahmen, obwohl die ROB als Folge von wiederholten (!) BKPV-Prüfungsbeanstandungen und einer daraus resultierenden erfolgreichen Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion solcherart Annehmlichkeiten (Originalton ROB) für die Belegschaft schriftlich untersagt hat. Zur Erinnerung: Als „teambildende Maßnahmen“ wurden – übrigens ohne Gremienbeschluß, also sozusagen „par ordre du mufti“ – in der Vergangenheit z.B. Hochzeitsgeschenke, Konzertbesuche, Restaurant-Einladungen, Wochenendausflüge mit Übernachtung in Berggasthöfen, Grillfeiern, Oktoberfesteinladungen in Käfer´s Wiesn-Schänke bis hin zu Surf- und Kochkursen und manch andere „Annehmlichkeiten“ aus Mitteln des Kreishaushaltes finanziert, obwohl all das als Kosten der privaten Lebensführung nicht aus Steuermitteln hätte bezahlt werden dürfen, so daß also letztlich eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel feststellbar ist.

Jedenfalls erspart diese erfolgreiche AfD-Initiative unserem Landkreis-Haushalt ab 2024 jährlich 50.000 €, was gleichzeitig ein zumindest symbolischer Beitrag zur Begrenzung der Kreisumlage ist, allerdings für sich allein noch nicht für eine Zustimmung unserer Fraktion zum vorliegenden Haushalts-Entwurf ausreicht.

Manfred Schmidt, Vorsitzender AfD-Kreistagsfraktion

 

6. Dezember 2024|

Manuela Schulz ist Direktkandidatin für Erding-Ebersberg


von links nach rechts: Dr. Christoph Birghan (Vorsitzender AfD-Ebersberg) – Manuela Schulz – Wolfgang Kellermann (Vorsitzender AfD-Erding)

Bundestagswahl 2025

Wahl des Direktkandidaten zum 21. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 212 Erding-Ebersberg

Am 09.11.2024 fand die gemeinsame Mitgliederversammlung des Wahlkreises der AfD Erding/Ebersberg im Gasthof Stangl in Eichenried statt. Anlass war die Aufstellung des Bundestagsdirektkandidaten zur Bundestagswahl 2025.

Angetreten für den Kreisverband Erding ist die gebürtige Münchnerin Manuela Schulz, 63 Jahre, die seit 2011 in Dorfen lebt. Manuela Schulz ist von Beruf geprüfte Rechtsfachwirtin und seit Herbst 2023 Bezirksrätin im Bezirk Oberbayern. Dort ist sie u. a. Mitglied der Kommission für bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit, stellvertretend im Ausschuss für Gesundheit und Soziales und stellvertretend im Ausschuss für Kultur und Bildung. In ihrer freiberuflichen Tätigkeit für die Stadtratsgruppe der AfD im Münchner betreut sie das Referat für Bildung und Sport, das Referat für Klima und Umwelt sowie das Mobilitätsreferat.

In ihrer Rede machte sie deutlich, dass sie sich dafür einsetzen wird, die Missstände in den sozialen Bereichen zu bekämpfen und soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

„Es kann nicht sein, dass 3 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, in Armut leben; dass in 2023 Kindergeld in Höhe von über 525 Mio. EUR ins Ausland überwiesen wurden, während Rentner, die ein Leben lang gearbeitet haben, zur Tafel gehen oder Pfandflaschen sammeln müssen.“

Weiterhin prangerte sie die Frühsexualisierung in Kitas an, die Aufklärung zur Geschlechtsumwandlung für 11-Jährige im Schulunterricht, LGBTQ+-Leitfaden für Lehrkräfte, die angeleitet werden, Kinder an entsprechende Beratungsstellen durchzureichen ohne Information der Eltern, während laut einer Studie der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH) 70 % der Neuntklässler an Gesamtschulen nicht richtig Lesen und Schreiben können.

Darüber hinaus sieht sie die Gesundheit und die Sicherheit von Frauen und Kindern durch die Einführung des Selbstbestimmungsgesetztes gefährdet, welches besagt, dass auch Männer sich in Schutzräumen von Frauen und Kindern aufhalten dürfen, wenn sie sich zur Frau erklären. Dies bedeutet nichts anderes, dass in öffentlichen Duschen die Duschräume für Frauen auch von Männern benutzt werden dürfen.

Auch die Änderung des § 184b StGB kritisierte sie, womit das Strafmaß für den Erwerb, Besitz und Vertrieb von kinderpornographischem Material von mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe auf sechs Monate herabgesetzt wurde. Damit werden diese Straftatbestände nicht mehr als Verbrechen geahndet, sondern als Vergehen.

Sie kündigte an, sich mit aller Kraft für soziale Gerechtigkeit, für den Schutz von Familien und Traditionen einzusetzen, damit unsere Kinder unbeschwert und frei aufwachsen und sich zu starken Persönlichkeiten entwickeln können.

Manuela Schulz erhielt von 39 stimmberechtigten Mitgliedern 37 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen und wurde somit mit überragender Mehrheit gewählt.

Wir wünschen Manuela Schulz viel Glück für die kommende Wahl!

21. November 2024|

Erfolgreicher Bürgerdialog mit Peter Felser

Am 26. Juli fand im Bruckhof in Emmering ein Bürgerdialog mit dem Bundestagsabgeordneten Peter Felser zum Thema „Bauernproteste ernst nehmen“ statt. Dieser löste im Vorfeld ein großes Echo aus, da ein Bündnis aus ewig morgigen Altmarxisten und weiteren linken Wirrköpfen zu einer Gegendemonstration vor dem Wirtshaus aufgerufen hatte. Darauf hin solidarisierten sich viele Emmeringer Bürger mit dem angegriffen Wirt, der Drohungen und schlechte Bewertungen im Internet erhielt, so dass der Biergarten an diesem Abend sehr voll war.

Auch beim Bürgerdialog herrschte Andrang, nicht alle Interessenten fanden einen Sitzplatz, was aber der guten Stimmung und der auf fachlich hohem Niveau geführten Diskussion nach einem halbstündigen Vortrag keinen Abbruch tat.

Die weniger als 40 Gegendemonstranten, die von der Alpenpravda anscheinend doppelt gezählt wurden, da sie von 70 schrieb, hatten gute Werbung für die AfD gemacht und viele Interessenten, besonders jüngere, die genug von der bürgerfeindlichen Politik der Ampel haben, in den Vortragsraum gelockt.

Peter Felser wird vom Sprecher des AfD-Kreisverbandes Ebersberg, Dr. Christoph Birghan, eine Flasche ‚Blauer Eber‘ überreicht.

Hier kann jeder selbst die Anzahl der Demonstanten zählen.

30. Juli 2024|

Erneuter (Teil-) Erfolg für AfD-Kreistagsfraktion

Landrat Niedergesäß muß wegen unterlassener Öffentlichkeit nachbessern

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 – 2019 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben beim Landkreis Ebersberg; Teilbericht des BKPV muß auf rechtsaufsichtliche Weisung „jedenfalls in einzelnen Textziffern“ nunmehr doch öffentlich behandelt werden. Die Regierung von Oberbayern (ROB) hat ihre entsprechende Rechtsauffassung dem Landratsamt mit der Aufforderung mitgeteilt, diese Textziffern des Prüfungsberichtes einer öffentlichen Sitzung „zuzuordnen“ – wie es in der Beschwerde-Entscheidung an Kreisrat Manfred Schmidt wörtlich heißt.

Von der Rechtsaufsicht bestätigt wurde hingegen die nichtöffentliche Behandlung solcher Prüfungsbeanstandungen, bei denen die Möglichkeit einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen, z.B. von Architekten und Planungsbüros, nicht auszuschließen ist, was unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung eingehend begründet wird.

In der Sitzung des LSV-Ausschusses am 12.03.2024 war der AfD-Geschäftsordnungsantrag auf öffentliche Behandlung dieses TOPs gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt worden, was zu dessen Aufsichtsbeschwerde vom 17.03.2024 führte.

Abzuwarten bleibt nun, wann und in welchem Umfang Landrat Robert Niedergesäß die sich aus der ROB-Entscheidung ergebenden Konsequenzen ziehen und die in Frage kommenden Textziffern des Prüfungsberichtes in öffentlicher Sitzung beraten lassen wird.

Allzu viel Spielraum hat er dabei allerdings nicht, da nach der ROB-Entscheidung die in Frage kommenden Textziffern nicht nur öffentlich behandelt werden können, sondern unmißverständlich müssen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ROB-Entscheidung.

Auch wenn der Aufsichtsbeschwerde nur teilweise stattgegeben wurde, bleibt immerhin erfreulich, daß das stete Bemühen der AfD-Kreistagsfraktion nach größtmöglicher Öffentlichkeit insgesamt wieder einmal durchaus erfolgreich war.

Transparenz in allen öffentlichen Belangen gehört jedenfalls zum Markenkern der AfD-Kreistagsfraktion.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

18. Juli 2024|

Stellungnahme der Kreistagsfraktion zur Demokratie-Resolution

Kreistag – 13.05.2024

Zu TOP 17 – Demokratie-Resolution:

Die auf Seiten 121/122 zur sog. „Demokratie-Resolution“ uneingeschränkt erklärte Solidarisierung mit den Demonstrationen im Landkreis EBE schließt zwangsläufig das in der Lokalpresse gezeigte Plakat bei solch einer Veranstaltung

AfD Ratten fressen Demokratie

mit ein und läßt sich weder mit Demokratie noch mit den Menschenrechten vereinbaren. Die Resolution entwertet sich damit sowie auch mit der höchst überflüssigen Aufzählung von verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten bzw. Binsenwahrheiten, die wir als Kreisräte mit unserem Mandatsträger-Eid bekräftigt haben.

Die Verurteilung von Ausgrenzung ließe sich beim Umgang mit der AfD-Kreistagsfraktion glaubwürdig praktizieren. Letztlich jagt die Resolution sinnlos einem Phantom hinterher, wenn Sie eine – glücklicher Weise – nicht existierende Demokratie-Gefährdung herauf beschwört.

Mißstände aufzugreifen und Fehlentwicklungen aufzuzeigen befruchtet vielmehr die Demokratie, auch wenn sie den jeweiligen Regierungen lästig ist.

AfD-Positionen gegen die unkontrollierte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme sowie gegen das unselige deutsche Zahlmeistergehabe gegenüber der halben Welt haben inzwischen auch andere Parteien fast inhaltsgleich übernommen. Lob für Lindner (FDP), der am gestrigen 12. Mai in der Tagesschau sowohl die Außen- als auch die Entwicklungsministerin zu Überlegungen aufgefordert hat, welche Auslandszahlungen wirklich deutschen Interessen dienen Bravo – Bravo!

Im Landkreis haben sich manche Aktivitäten der AfD-Fraktion als geradezu segensreich erwiesen. So konnten wir die Abwertung der Berufsschule als ledigliche freiwillige Aufgabe als Ammenmärchen entlarven und so die Gleichrangigkeit mit dem ebenfalls erforderlichen fünften Gymnasium erzwingen, den Fahrradverkehr auf dem geschützten ehemaligen Bahndamm Grafing-BHf – Glonn der LRA-VO entsprechend unterbinden lassen und der fast 20 Jahre anhaltenden fast 1 Mio. € teuren Geldverschwendung für als Budgetrücklagen getarnte rechtswidrige Annehmlichkeiten ein abruptes Ende bereiten; seit 2023 spart der Landkreis durch die hartnäckige AfD-Initiative jährlich 50.000 € – auch zugunsten der Kreisumlage.

Neuen Schwung haben die ständigen Bemühungen der AfD-Kreistagsfraktion nach der klimawirksamen größtmöglichen Wiedervernässung trocken gelegter Moore dank der sensationellen 100-%-Förderung der Bayerischen Staatsregierung erhalten.

Demokratiefeindlich – rechtsradikal oder unbequemer Lästigkeitsfaktor ?

Fazit: Die zur Abstimmung stehende Resolution lehnen wir in Bausch und Bogen ab. Wir sind aus christlicher Überzeugung gegen jegliche Art von Gewalt ab, und zwar gegen physische ebenso wie gegen psychische Ausprägung, natürlich auch gegen Mandatsträger und ihre ehrenamtlichen Wahlkampfhelfer etc. gleich welcher Couleur.

Gleichfalls energisch und aus Überzeugung sprechen wir uns gegen Antisemitismus und gegen islamistisches Gedankengut aus.

Die AfD in die Nähe von Demokratiefeindlichkeit oder Rechtsextremismus zu rücken, ist fernab der Wirklichkeit; verleumderische Behauptungen solcher Art sind wohl eher einer gewissen Konkurrenzangst geschuldet, die allerdings angesichts der lokalen Verhältnisse mehr rührend als realistisch ist; wir stellen schließlich gerade mal 1/20 des Kreistagsplenums!

Gut finden wir die Idee einer Gedenkveranstaltung, für die ich folgenden Antrag zur Abstimmung stelle:

Der Landkreis richtet jährlich am 22. Februar eine Veranstaltung zum zentralen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus aus. Zusätzlich ist dabei auch auf die empörende Vergangenheitsbewältigung dieser unseligen Zeit nach Kriegsende hinzuweisen.

Begründung:

Der 22. Februar bietet sich als konkretes Datum an, da an diesem Tage im Jahre 1943 im benachbarten München die Geschwister Hans und Sophie Scholl sowie weitere Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vom Terror-Institut „Volksgerichtshof“ zum Tode verurteilt und am selben Tage noch umgebracht wurden. Die Vergangenheitsbewältigung steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dieser fürchterlichen Zeit. Diese jeder Gerechtigkeit hohn-sprechende Art wird z.B. deutlich durch die Berufung des Mit-Begründers und Kommentators der Nürnberger Rassegesetze, Hans Globke, zum Staatssekretär ins Bundeskanzleramt, der unerträglichen Luxus-Versorgung der Freisler-Witwe sowie einer Vielzahl von unfaßbaren Karrieren von ehemals aktiven Nazis und deren willfährigen Gefolgsleuten und gewissenlosen Opportunisten.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

22. Mai 2024|

AfD Ebersberg stellt Strafanzeige wegen „Ratten-Plakat“

Der Kreisverband Ebersberg hat wegen des Verdachts der Beleidigung und Volksverhetzung Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Am 28.Januar 2024 fand in Ebersberg eine Kundgebung mit Demonstrationszug statt. Veranstalter waren ein sog. „Bündnis gegen Rechtsradikalismus im Landkreis Ebersberg“ und eine Initiative „Respekt@Poing“. Im Zuge der Kundgebung fiel ein männlicher Teilnehmer auf, der ein Plakat mit der Aufschrift „AFD RATTEN fressen DEMOKRATIE“ gut sichtbar hochhielt.

Nach Einschätzung der AfD Ebersberg fallen derartige Äußerungen nicht mehr unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit, sondern stellen eine strafbare Beleidigung bzw. Volksverhetzung dar. Entsprechende Beweismittel wurden der Staatsanwaltschaft übergeben.

Die Entmenschlichung des politischen Gegners, die z.B. in Aachen gar zu Tötungsaufrufen gegen AfD-Mitglieder führte, ist nach Sichtweise der AfD Ebersberg dabei nachhaltig geeignet, den öffentlichen Frieden in unserem Land empfindlich zu stören. Es steht zu befürchten, dass diesen Worten auch entsprechende Taten folgen werden. Dem tritt die Ebersberger AfD durch ihre Strafanzeige entschieden entgegen.

Die durch eine in großen Teilen falsche Berichterstattung zu einem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam ausgelöste böswillige Kampagne von Regierung und Massenmedien führt offensichtlich zu derartigen Taten, die von den anderen Teilnehmern der Kundgebung anscheinend geduldet oder gar befürwortet wurden. Von den auf der Ebersberger Kundgebung anwesenden Mitgliedern des bayerischen Landtags, Thomas Huber (CSU) und Doris Rauscher (SPD), erwartet die AfD deshalb eine deutliche Distanzierung von dieser undemokratischen Gesinnung.


1. Februar 2024|
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