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AfD Ebersberg

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zusammengefunden haben wir uns als Bürger mit unterschiedlicher Geschichte und Erfahrung, mit unterschiedlicher Ausbildung, mit unterschiedlichem politischen Werdegang. Das geschah in dem Bewusstsein, dass es an der Zeit war, ungeachtet aller Unterschiede, gemeinsam zu handeln und verantwortungsbewusst zu tun, wozu wir uns verpflichtet fühlen. Wir kamen zusammen in der festen Überzeugung, dass die Bürger ein Recht auf eine echte politische Alternative haben, eine Alternative zu dem, was die politische Klasse glaubt, uns als „alternativlos“ zumuten zu können.

Wir setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, unser Land im Geist von Freiheit und Demokratie grundlegend zu erneuern und eben diesen Prinzipien wieder Geltung zu verschaffen. Wir sind offen gegenüber der Welt, wollen aber Deutsche sein und bleiben. Wir wollen die Würde des Menschen, die Familie mit Kindern, unsere abendländische christliche Kultur, unsere Sprache und Tradition in einem friedlichen, demokratischen und souveränen Nationalstaat des deutschen Volkes dauerhaft erhalten.

Unsere Ziele werden Wirklichkeit, indem wir den Staat und seine Organe wieder in den Dienst der Bürger stellen, so wie es der im Grundgesetz geregelte Amtseid aller Regierungsmitglieder vorsieht:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
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AKTUELLES

Landrat Robert Niedergesäß muss politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten!

Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan

Der im Landkreis Ebersberg heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Birghan bekräftigt nach der heutigen Kreistagssitzung seine Rücktrittsforderung gegenüber Landrat Robert Niedergesäß (CSU):

Landrat Niedergesäß hat mehrfach Besserung gelobt, er hat Aufklärung und Transparenz versprochen. Doch geändert hat sich nichts. Die Missstände bestehen fort, ebenso wie mein Urteil. Wer das Vertrauen der Bürger so fahrlässig verspielt, kann nicht im Amt bleiben. Meine Forderung bleibt daher klar: Robert Niedergesäß sollte zurücktreten, er ist dem Amt nicht gewachsen.

Während der Sitzung des Ebersberger Kreistags hätte sich die Gelegenheit geboten, endlich politische Konsequenzen aus den wiederholten gravierenden Fehlentscheidungen des Landrats zu ziehen. Robert Niedergesäß hatte die Chance, Verantwortung zu übernehmen. Er ist dieser erneut ausgewichen. Der Kreistag wiederum versäumte es mit festgeklopften Mehrheiten, klare Kante zu zeigen und das verlorene Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen, indem die Versäumnisse nicht nachträglich legalisiert werden. Stattdessen offenbaren sich massive Organisationsfehler im Landratsamt – nicht einmal ein ergangenes Urteil wurde zur Kenntnis genommen.

Die Diskussion über diese Missstände wird von Vertretern der Altparteien im Kreistag als „Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten und Schwurbler“ bezeichnet. Aber es ist nicht das Anprangern des Skandals, das die Demokratie gefährdet, es ist das Wegducken davor.

Die erschreckende Summe öffentlicher Gelder aus den Taschen der Bürger, die unter der Verantwortung des Landrats verschwendet wurden, bleibt atemberaubend: Rund 350.000 Euro an Prozesskosten für einen verlorenen Rechtsstreit beim Gymnasium Kirchseeon, 1,4 Millionen Euro für eine umstrittene Coaching-Software, die intern als nutzlos gilt, und ein voraussichtlich mittlerer sechsstelliger Betrag für das leerstehende Flüchtlingsheim in Markt Schwaben. Das Ganze erinnert an die Vorgänge um den Kauf des Ebersberger Sparkassengebäudes vor einigen Jahren, wo auch Millionen vom Landrat Niedergesäß versenkt wurden. Diese Zahlen sprechen für sich – doch statt der damals gelobten Besserung herrscht zur Schau getragene Zerknirschtheit ohne politische Konsequenzen. Zeit für eine Wende im Landkreis Ebersberg.

Ebersberg, den 28.7.2025

Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee

Presseerklärung und Stellungnahme der AfD Kreistagsfraktion zu des Landrats Eigenmächtigkeiten mit Ausblick

Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee (Coaching, Transformation, SDP-Softwareverträge) – Verschwendung von Steuergeldern mit Auswirkung auf Kreisumlage – Teilflächen-Verkauf des ehemaligen Sparkassen-Areals als nächstes Polit-Desaster?

Die Eigenmächtigkeiten des Landrates für die Gerichtsverfahren im Rahmen der PPP-Finanzierung für das Kirchseeoner Gymnasium (450.000 €) und für die sog. Transformation (200.000 €) sowie für den Ankauf von für den Landkreis kaum werthaltigen und höchst überflüssigen SDP-Software (1,4 Mio. €) belasten unseren Landkreis allein schon mit mehr als 2 Mio. €. Die auch von den Mitarbeitern kaum goutierte Software war und ist angesichts einer hoch qualifizierten und bestens ausgebildeten Belegschaft eine gravierende Geldverschwendung, zumal über die staatlich anerkannten Institute reichliche und preisgünstige Möglichkeiten sowohl der Anpassungs- als auch der Aufstiegs-Fortbildung ebenso zur Verfügung stehen wie personalrechtliche Maßnahmen in evtl. Konfliktfällen. Wenn man die fälschlich als „Budgetrücklagen“ bezeichneten rechtswidrigen Annehmlichkeiten für Mitarbeiter (zusätzlich zu den jährlichen Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern) von jährlich 50.000 € dazu rechnet, kommt man – über mehrere Jahre verteilt- auf rund 2,5 Mio. € an Geldverschwendung. Dabei sind die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in seinem Bericht vom 1. Juni 2021 festgestellten Überzahlungen etc. noch nicht einmal einbezogen; der Prüfungsbericht harrt vielmehr immer noch der öffentlichen Beratung und Würdigung durch den Kreistag, es ist schon viel zu viel Zeit nutzlos verstrichen (!).

Zur Erinnerung: Unter dem Etikettenschwindel „Budgetrücklagen“ verteilte der erst kürzlich mit der „Silbernen Ehrenmedaille für Kommunale Verdienste“ ausgezeichnete (!) Landrat Niedergesäß Jahr für Jahr jeweils 50.000 € – quasi in „Gutsherrenart“ – an die einzelnen Sachgebiete des Landratsamtes zu deren freien Verfügung, die davon für allerlei private Annehmlichkeiten auch reichlich Gebrauch machten. So finden sich in den – übrigens auch noch unzureichend geführten – Auszahlungslisten z.B. Ausgaben für Surf- und Kochkurse, Konzertbesuche, Wochenendausflüge mit Übernachtungen auf Berggasthöfen, Grillfeste, Restaurantbesuche mit Essen, Oktoberfest-Einladungen in Käfers Wiesnschänke und vieles mehr, alles auf Steuerzahlers Kosten sowie auch zu Lasten der Kreisumlage und ausschließlich unteerbunden durch erfolgreiche Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion bei der Regierung von Oberbayern.

Da in allen Fällen auch die zwingend notwendigen Gremienbeschlüsse unterblieben sind, also sozusagen „Par ordre du mufti“ gehandelt wurde, dürfte ein kräftiger „Warnschuß vor des Landrats Bug“ schon veranlaßt sein und daher der gewünschte „Persilschein“ nicht in Frage kommen. Selbst wenn ein zwar mögliches, aber nicht zwingend erforderliches Regreßverfahren gegen den Landrat eröffnet werden würde, ist letztlich eine für ihn schmerzliche persönliche Inanspruchnahme nicht zu erwarten, da ihm für eine evtl. Schadenersatzzahlung erst noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müßte, was nach aller Erfahrung in der Praxis besonders schwierig ist. Der von ihm unterlassene Abschluß einer – übrigens ausgesprochen preisgünstigen – Diensthaftpflicht-Versicherung ist ohnehin unverständlich.

Daß Herr Niedergesäß unter dem Druck der Aufsichtsbehörde für die Zukunft Vorkehrungen zur Vermeidung ähnlichen Versagens getroffen hat, ist eigentlich selbstverständlich und bedarf nicht noch einer unverständlicher Weise ausgesprochenen Belobigung, denn nach den rechtsaufsichtlichen Rügen blieb ihm auch gar keine andere Wahl! Übrigens nebenbei bemerkt: Politiker sind schon aufgrund wesentlich geringerer Verfehlungen mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten !

Inwieweit der Landrat auch tatsächlich Lehren aus der von ihm verschuldeten „Malaise“ zieht, wird sich z.B. in der kommenden Wahlperiode von 2026 – 2032 schon sehr bald zeigen, wenn es z.B. um eine sinnvolle Verwertung des ehemaligen „Sparkassen-Areals“ gehen wird. Wird er endlich einsehen, daß von diesem städtebaulichen Filetstück keineswegs – wie ihm bisher leider vorschwebte – eine Teilfläche verkauft werden soll. Vielmehr dürfte sich dieses Grundstücks-Juwel in hervorragender Lage z.B. für einen gut durchgrünten Wohn- und Geschäftskomplex mit Laden- und Praxenzeile im Erdgeschoß sowie einem Ratskeller im Souterrain (nach dem Vorbild vom Münchener Marienplatz) eignen. Ein Architekten-Wettbewerb für diese Fläche könnte vermutlich eine excellente städtebauliche Lösung ergeben, wobei bezahlbarer Wohnraum sowie Personalwohnungen für das Landkreis- und Klinikpersonal einzubeziehen wären.

Das Landratsamt hingegen sollte m.E. am jetzigen gut eigeführten Standort am Rande der Fußgängerzone und gegenüner dem S-Bahnhof verbleiben, ein evtl. notwendiger zusätzlicher Raumbedarf könnte durch Ertüchtigung des gegenüber liegenden Gebäudes (ebenfalls im Kreiseigentum) geschaffen werden, wobei ggf. eine Brücke über dem Straßenkörper für eine witterungsunabhängige Verbindung beider Gebäudekomplexe sorgen würde.

Hier könnte Landrat Niedergesäß im Falle seiner evtl. Wiederwahl durch eine am Gemeinwohl orientierte und zukunftsweisende städtebauliche Excellenz- Lösung ein wenig Boden wieder gut machen; der Verkauf auch nur einer Teilfläche des städtebaulichen Kleinods „Sparkassen-Areal“ mit seiner beeindruckenden Gesamtfläche von rund 15.300 m² darf aber keinesfalls in Frage kommen; eine solche Zerstückelung dieser unwiederbringlichen Vorzugsfläche käme einer politischen Todsünde gleich.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

Sommerfest des AfD-Kreisverbandes Eberberg

Über 40 Gäste feierten am Sonntag bei bestem Sommerwetter im Biergarten. Neben guten Gesprächen gab es Spaß und kleine Preise bei Glücksrad und Dosenwerfen zu gewinnen. Das Glücksrad mit guten und schlechten Politikern und die Dosen, bei dem die Altparteien abgeräumt werden, wird auch bei zukünftigen Veranstaltungen zum Einsatz kommen.

Zu den Gästen zählten neben dem Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan, der Bundestagsabgeordnete Gerold Otten aus München Land und die Landtagsabgeordneten Markus Walbrunn aus München West-Mitte, Andreas Winhart aus Rosenheim und unser kommunalpolitscher Tausendsassa Kreis-, Bezirks- und Gemeinderat Christian Demmel aus Rosenheim.

Verschwendung, Rechtsbruch, keine Konsequenzen: CSU-Landrat Niedergesäß und seine Alleingänge – auf Kosten der Steuerzahler

Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan

Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass die politisch Verantwortlichen im Landkreis Ebersberg Landrat Robert Niedergesäß (CSU) trotz schwerwiegender Rechtsverstöße und massiver Steuergeldverschwendung in Schutz nehmen – auf Kosten der Bürger. Herr Niedergesäß sollte die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Allein der gescheiterte Rechtsstreit um das Gymnasium Kirchseeon kostete den Landkreis über 400 000 Euro. Hinzu kommen 1,4 Millionen Euro für eine überflüssige Coaching-Software, die selbst in der Verwaltung intern als „quasi nutzlos“ eingestuft wird. Beide Entscheidungen traf Herr Niedergesäß im Alleingang und ohne die notwendige Beteiligung des Kreistags. Doch statt diesen Rechtsbruch ernst zu nehmen, stimmt die Kreistagsmehrheit aus CSU, FDP, SPD und Freien Wählern für eine nachträgliche Absolution. Die politische Mehrheit stellt sich damit nicht hinter das Recht, sondern vor die Person Niedergesäß. Der einfache Bürger würde in einem ähnlichen Fall gnadenlos zur Kasse gebeten werden.

Ein Landrat, der den Kreistag wissentlich übergeht und gravierende finanzielle Schäden verursacht, ist nicht länger tragbar.

Siehe dazu den Artikel im Münchner Merkur vom 17.7.2025

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