Presseerklärung und Stellungnahme der AfD Kreistagsfraktion zu des Landrats Eigenmächtigkeiten mit Ausblick
Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee (Coaching, Transformation, SDP-Softwareverträge) – Verschwendung von Steuergeldern mit Auswirkung auf Kreisumlage – Teilflächen-Verkauf des ehemaligen Sparkassen-Areals als nächstes Polit-Desaster?
Die Eigenmächtigkeiten des Landrates für die Gerichtsverfahren im Rahmen der PPP-Finanzierung für das Kirchseeoner Gymnasium (450.000 €) und für die sog. Transformation (200.000 €) sowie für den Ankauf von für den Landkreis kaum werthaltigen und höchst überflüssigen SDP-Software (1,4 Mio. €) belasten unseren Landkreis allein schon mit mehr als 2 Mio. €. Die auch von den Mitarbeitern kaum goutierte Software war und ist angesichts einer hoch qualifizierten und bestens ausgebildeten Belegschaft eine gravierende Geldverschwendung, zumal über die staatlich anerkannten Institute reichliche und preisgünstige Möglichkeiten sowohl der Anpassungs- als auch der Aufstiegs-Fortbildung ebenso zur Verfügung stehen wie personalrechtliche Maßnahmen in evtl. Konfliktfällen. Wenn man die fälschlich als „Budgetrücklagen“ bezeichneten rechtswidrigen Annehmlichkeiten für Mitarbeiter (zusätzlich zu den jährlichen Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern) von jährlich 50.000 € dazu rechnet, kommt man – über mehrere Jahre verteilt- auf rund 2,5 Mio. € an Geldverschwendung. Dabei sind die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in seinem Bericht vom 1. Juni 2021 festgestellten Überzahlungen etc. noch nicht einmal einbezogen; der Prüfungsbericht harrt vielmehr immer noch der öffentlichen Beratung und Würdigung durch den Kreistag, es ist schon viel zu viel Zeit nutzlos verstrichen (!).
Zur Erinnerung: Unter dem Etikettenschwindel „Budgetrücklagen“ verteilte der erst kürzlich mit der „Silbernen Ehrenmedaille für Kommunale Verdienste“ ausgezeichnete (!) Landrat Niedergesäß Jahr für Jahr jeweils 50.000 € – quasi in „Gutsherrenart“ – an die einzelnen Sachgebiete des Landratsamtes zu deren freien Verfügung, die davon für allerlei private Annehmlichkeiten auch reichlich Gebrauch machten. So finden sich in den – übrigens auch noch unzureichend geführten – Auszahlungslisten z.B. Ausgaben für Surf- und Kochkurse, Konzertbesuche, Wochenendausflüge mit Übernachtungen auf Berggasthöfen, Grillfeste, Restaurantbesuche mit Essen, Oktoberfest-Einladungen in Käfers Wiesnschänke und vieles mehr, alles auf Steuerzahlers Kosten sowie auch zu Lasten der Kreisumlage und ausschließlich unteerbunden durch erfolgreiche Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion bei der Regierung von Oberbayern.
Da in allen Fällen auch die zwingend notwendigen Gremienbeschlüsse unterblieben sind, also sozusagen „Par ordre du mufti“ gehandelt wurde, dürfte ein kräftiger „Warnschuß vor des Landrats Bug“ schon veranlaßt sein und daher der gewünschte „Persilschein“ nicht in Frage kommen. Selbst wenn ein zwar mögliches, aber nicht zwingend erforderliches Regreßverfahren gegen den Landrat eröffnet werden würde, ist letztlich eine für ihn schmerzliche persönliche Inanspruchnahme nicht zu erwarten, da ihm für eine evtl. Schadenersatzzahlung erst noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müßte, was nach aller Erfahrung in der Praxis besonders schwierig ist. Der von ihm unterlassene Abschluß einer – übrigens ausgesprochen preisgünstigen – Diensthaftpflicht-Versicherung ist ohnehin unverständlich.
Daß Herr Niedergesäß unter dem Druck der Aufsichtsbehörde für die Zukunft Vorkehrungen zur Vermeidung ähnlichen Versagens getroffen hat, ist eigentlich selbstverständlich und bedarf nicht noch einer unverständlicher Weise ausgesprochenen Belobigung, denn nach den rechtsaufsichtlichen Rügen blieb ihm auch gar keine andere Wahl! Übrigens nebenbei bemerkt: Politiker sind schon aufgrund wesentlich geringerer Verfehlungen mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten !
Inwieweit der Landrat auch tatsächlich Lehren aus der von ihm verschuldeten „Malaise“ zieht, wird sich z.B. in der kommenden Wahlperiode von 2026 – 2032 schon sehr bald zeigen, wenn es z.B. um eine sinnvolle Verwertung des ehemaligen „Sparkassen-Areals“ gehen wird. Wird er endlich einsehen, daß von diesem städtebaulichen Filetstück keineswegs – wie ihm bisher leider vorschwebte – eine Teilfläche verkauft werden soll. Vielmehr dürfte sich dieses Grundstücks-Juwel in hervorragender Lage z.B. für einen gut durchgrünten Wohn- und Geschäftskomplex mit Laden- und Praxenzeile im Erdgeschoß sowie einem Ratskeller im Souterrain (nach dem Vorbild vom Münchener Marienplatz) eignen. Ein Architekten-Wettbewerb für diese Fläche könnte vermutlich eine excellente städtebauliche Lösung ergeben, wobei bezahlbarer Wohnraum sowie Personalwohnungen für das Landkreis- und Klinikpersonal einzubeziehen wären.
Das Landratsamt hingegen sollte m.E. am jetzigen gut eigeführten Standort am Rande der Fußgängerzone und gegenüner dem S-Bahnhof verbleiben, ein evtl. notwendiger zusätzlicher Raumbedarf könnte durch Ertüchtigung des gegenüber liegenden Gebäudes (ebenfalls im Kreiseigentum) geschaffen werden, wobei ggf. eine Brücke über dem Straßenkörper für eine witterungsunabhängige Verbindung beider Gebäudekomplexe sorgen würde.
Hier könnte Landrat Niedergesäß im Falle seiner evtl. Wiederwahl durch eine am Gemeinwohl orientierte und zukunftsweisende städtebauliche Excellenz- Lösung ein wenig Boden wieder gut machen; der Verkauf auch nur einer Teilfläche des städtebaulichen Kleinods „Sparkassen-Areal“ mit seiner beeindruckenden Gesamtfläche von rund 15.300 m² darf aber keinesfalls in Frage kommen; eine solche Zerstückelung dieser unwiederbringlichen Vorzugsfläche käme einer politischen Todsünde gleich.
Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion