Kategorie: Allgemein

  • Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee

    Presseerklärung und Stellungnahme der AfD Kreistagsfraktion zu des Landrats Eigenmächtigkeiten mit Ausblick

    Sinnlose PPP-Prozesse – kostspielige Schnapsidee (Coaching, Transformation, SDP-Softwareverträge) – Verschwendung von Steuergeldern mit Auswirkung auf Kreisumlage – Teilflächen-Verkauf des ehemaligen Sparkassen-Areals als nächstes Polit-Desaster?

    Die Eigenmächtigkeiten des Landrates für die Gerichtsverfahren im Rahmen der PPP-Finanzierung für das Kirchseeoner Gymnasium (450.000 €) und für die sog. Transformation (200.000 €) sowie für den Ankauf von für den Landkreis kaum werthaltigen und höchst überflüssigen SDP-Software (1,4 Mio. €) belasten unseren Landkreis allein schon mit mehr als 2 Mio. €. Die auch von den Mitarbeitern kaum goutierte Software war und ist angesichts einer hoch qualifizierten und bestens ausgebildeten Belegschaft eine gravierende Geldverschwendung, zumal über die staatlich anerkannten Institute reichliche und preisgünstige Möglichkeiten sowohl der Anpassungs- als auch der Aufstiegs-Fortbildung ebenso zur Verfügung stehen wie personalrechtliche Maßnahmen in evtl. Konfliktfällen. Wenn man die fälschlich als „Budgetrücklagen“ bezeichneten rechtswidrigen Annehmlichkeiten für Mitarbeiter (zusätzlich zu den jährlichen Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern) von jährlich 50.000 € dazu rechnet, kommt man – über mehrere Jahre verteilt- auf rund 2,5 Mio. € an Geldverschwendung. Dabei sind die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in seinem Bericht vom 1. Juni 2021 festgestellten Überzahlungen etc. noch nicht einmal einbezogen; der Prüfungsbericht harrt vielmehr immer noch der öffentlichen Beratung und Würdigung durch den Kreistag, es ist schon viel zu viel Zeit nutzlos verstrichen (!).

    Zur Erinnerung: Unter dem Etikettenschwindel „Budgetrücklagen“ verteilte der erst kürzlich mit der „Silbernen Ehrenmedaille für Kommunale Verdienste“ ausgezeichnete (!) Landrat Niedergesäß Jahr für Jahr jeweils 50.000 € – quasi in „Gutsherrenart“ – an die einzelnen Sachgebiete des Landratsamtes zu deren freien Verfügung, die davon für allerlei private Annehmlichkeiten auch reichlich Gebrauch machten. So finden sich in den – übrigens auch noch unzureichend geführten – Auszahlungslisten z.B. Ausgaben für Surf- und Kochkurse, Konzertbesuche, Wochenendausflüge mit Übernachtungen auf Berggasthöfen, Grillfeste, Restaurantbesuche mit Essen, Oktoberfest-Einladungen in Käfers Wiesnschänke und vieles mehr, alles auf Steuerzahlers Kosten sowie auch zu Lasten der Kreisumlage und ausschließlich unteerbunden durch erfolgreiche Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion bei der Regierung von Oberbayern.

    Da in allen Fällen auch die zwingend notwendigen Gremienbeschlüsse unterblieben sind, also sozusagen „Par ordre du mufti“ gehandelt wurde, dürfte ein kräftiger „Warnschuß vor des Landrats Bug“ schon veranlaßt sein und daher der gewünschte „Persilschein“ nicht in Frage kommen. Selbst wenn ein zwar mögliches, aber nicht zwingend erforderliches Regreßverfahren gegen den Landrat eröffnet werden würde, ist letztlich eine für ihn schmerzliche persönliche Inanspruchnahme nicht zu erwarten, da ihm für eine evtl. Schadenersatzzahlung erst noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müßte, was nach aller Erfahrung in der Praxis besonders schwierig ist. Der von ihm unterlassene Abschluß einer – übrigens ausgesprochen preisgünstigen – Diensthaftpflicht-Versicherung ist ohnehin unverständlich.

    Daß Herr Niedergesäß unter dem Druck der Aufsichtsbehörde für die Zukunft Vorkehrungen zur Vermeidung ähnlichen Versagens getroffen hat, ist eigentlich selbstverständlich und bedarf nicht noch einer unverständlicher Weise ausgesprochenen Belobigung, denn nach den rechtsaufsichtlichen Rügen blieb ihm auch gar keine andere Wahl! Übrigens nebenbei bemerkt: Politiker sind schon aufgrund wesentlich geringerer Verfehlungen mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten !

    Inwieweit der Landrat auch tatsächlich Lehren aus der von ihm verschuldeten „Malaise“ zieht, wird sich z.B. in der kommenden Wahlperiode von 2026 – 2032 schon sehr bald zeigen, wenn es z.B. um eine sinnvolle Verwertung des ehemaligen „Sparkassen-Areals“ gehen wird. Wird er endlich einsehen, daß von diesem städtebaulichen Filetstück keineswegs – wie ihm bisher leider vorschwebte – eine Teilfläche verkauft werden soll. Vielmehr dürfte sich dieses Grundstücks-Juwel in hervorragender Lage z.B. für einen gut durchgrünten Wohn- und Geschäftskomplex mit Laden- und Praxenzeile im Erdgeschoß sowie einem Ratskeller im Souterrain (nach dem Vorbild vom Münchener Marienplatz) eignen. Ein Architekten-Wettbewerb für diese Fläche könnte vermutlich eine excellente städtebauliche Lösung ergeben, wobei bezahlbarer Wohnraum sowie Personalwohnungen für das Landkreis- und Klinikpersonal einzubeziehen wären.

    Das Landratsamt hingegen sollte m.E. am jetzigen gut eigeführten Standort am Rande der Fußgängerzone und gegenüner dem S-Bahnhof verbleiben, ein evtl. notwendiger zusätzlicher Raumbedarf könnte durch Ertüchtigung des gegenüber liegenden Gebäudes (ebenfalls im Kreiseigentum) geschaffen werden, wobei ggf. eine Brücke über dem Straßenkörper für eine witterungsunabhängige Verbindung beider Gebäudekomplexe sorgen würde.

    Hier könnte Landrat Niedergesäß im Falle seiner evtl. Wiederwahl durch eine am Gemeinwohl orientierte und zukunftsweisende städtebauliche Excellenz- Lösung ein wenig Boden wieder gut machen; der Verkauf auch nur einer Teilfläche des städtebaulichen Kleinods „Sparkassen-Areal“ mit seiner beeindruckenden Gesamtfläche von rund 15.300 m² darf aber keinesfalls in Frage kommen; eine solche Zerstückelung dieser unwiederbringlichen Vorzugsfläche käme einer politischen Todsünde gleich.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

  • Sommerfest des AfD-Kreisverbandes Eberberg

    Sommerfest des AfD-Kreisverbandes Eberberg

    Über 40 Gäste feierten am Sonntag bei bestem Sommerwetter im Biergarten. Neben guten Gesprächen gab es Spaß und kleine Preise bei Glücksrad und Dosenwerfen zu gewinnen. Das Glücksrad mit guten und schlechten Politikern und die Dosen, bei dem die Altparteien abgeräumt werden, wird auch bei zukünftigen Veranstaltungen zum Einsatz kommen.

    Zu den Gästen zählten neben dem Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan, der Bundestagsabgeordnete Gerold Otten aus München Land und die Landtagsabgeordneten Markus Walbrunn aus München West-Mitte, Andreas Winhart aus Rosenheim und unser kommunalpolitscher Tausendsassa Kreis-, Bezirks- und Gemeinderat Christian Demmel aus Rosenheim.

  • Verschwendung, Rechtsbruch, keine Konsequenzen: CSU-Landrat Niedergesäß und seine Alleingänge – auf Kosten der Steuerzahler

    Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan

    Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass die politisch Verantwortlichen im Landkreis Ebersberg Landrat Robert Niedergesäß (CSU) trotz schwerwiegender Rechtsverstöße und massiver Steuergeldverschwendung in Schutz nehmen – auf Kosten der Bürger. Herr Niedergesäß sollte die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Allein der gescheiterte Rechtsstreit um das Gymnasium Kirchseeon kostete den Landkreis über 400 000 Euro. Hinzu kommen 1,4 Millionen Euro für eine überflüssige Coaching-Software, die selbst in der Verwaltung intern als „quasi nutzlos“ eingestuft wird. Beide Entscheidungen traf Herr Niedergesäß im Alleingang und ohne die notwendige Beteiligung des Kreistags. Doch statt diesen Rechtsbruch ernst zu nehmen, stimmt die Kreistagsmehrheit aus CSU, FDP, SPD und Freien Wählern für eine nachträgliche Absolution. Die politische Mehrheit stellt sich damit nicht hinter das Recht, sondern vor die Person Niedergesäß. Der einfache Bürger würde in einem ähnlichen Fall gnadenlos zur Kasse gebeten werden.

    Ein Landrat, der den Kreistag wissentlich übergeht und gravierende finanzielle Schäden verursacht, ist nicht länger tragbar.

    Siehe dazu den Artikel im Münchner Merkur vom 17.7.2025

  • Zeigen wir Böhmermann, was der Streisand-Effekt ist!

    Zeigen wir Böhmermann, was der Streisand-Effekt ist!

    Wie viele von Ihnen wahrscheinlich schon aus den Medien, besonders den alternativen [1], erfahren haben, hat Jan Böhmermann in seiner letzten Sendung zusammen mit der „Zeit“ den anonymen YouTuber „Clownswelt“ als vermeintlich „rechtsextremen Internetpropagandisten“ bezeichnet und seinen Namen und weitere private Daten veröffentlicht. Sein Kanal hatte am 10.5. laut Apollo News 227.000 Abonnenten, jetzt sind es schon weit über 300.000. Da geht noch mehr!

    Wenn Sie ein Google-Konto haben, abonnieren Sie bitte Clownswelt und zeigen Böhmermann und der „Zeit“, was der Streisand-Effekt ist!

    Der Schattenmacher regt als Hausaufgabe an, man sollte mindestens 5 Clownsvideos anklicken, einmal Frontwerbung laufen lassen, mindestens 60 Sekunden ansehen und einen Like da lassen. Das dauert nur 5 Minuten.

    Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.

    Clownswelt bleibt stabil: Böhmermann hat mich gedoxxt


    [1] Presseberichte:

  • Sprecher der AfD Ebersberg, Dr. Christoph Birghan, zieht in den Deutschen Bundestag ein

    Sprecher der AfD Ebersberg, Dr. Christoph Birghan, zieht in den Deutschen Bundestag ein

    Der Kreisverband Ebersberg der Alternative für Deutschland (AfD) freut sich, dass ihr Sprecher Dr. Christoph Birghan, der auf Listenplatz 17 der bayerischen AfD kandidierte, am 23. Februar 2025 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde. Er trat im Wahlkreis 224 der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein an.

    Der Wahlkampf in der Region war geprägt von einer Vielzahl Bürgerdialogen, Infoständen und Veranstaltungen, bei denen die AfD ihre Positionen zu den dringenden politischen Fragen dieser Zeit klar und deutlich vorgestellt hat. Besonders die Themen Wirtschaftspolitik, die Stärkung des Mittelstands und die Kritik an der verfehlten Energiepolitik der Bundesregierung standen im Fokus der Kampagne.

    Dr. Christoph Birghan zeigte sich erfreut über das Wahlergebnis und dankte den Wählern für ihr Vertrauen:

    „Dieses Ergebnis ist ein klarer Auftrag, eine starke freiheitlich-patriotische Stimme im Bundestag zu sein. Ich danke allen, die mich unterstützt haben, und verspreche, mich mit ganzer Kraft für eine Politik einzusetzen, die sich an den Interessen der Bürger orientiert. Deutschland braucht eine Wende hin zu Vernunft und Realitätssinn – daran werde ich mit Nachdruck arbeiten.“

    Dem Kreisverband Ebersberg wird er als Sprecher erhalten bleiben und seine erfolgreiche Arbeit mit dem erfahrenen Vorstand fortsetzen. Gerade in diesen politisch turbulenten Zeiten braucht der Kreisverband Kontinuität, um das starke Wachstum fortzusetzen.

    Dr. Christoph Birghan bei der Listenaufstellung am 14.12.2024 in Greding

  • AfD beklagt massive Plakatverluste

    AfD beklagt massive Plakatverluste

    Wie in den Wahlkämpfen der vergangenen Jahre beobachtet die AfD im Landkreis Ebersberg massive Zerstörungen und Diebstähle ihrer Wahlplakate. Bisher wurden schon hunderte Plakate zerstört oder entwendet.

    Das Ausmaß des Vandalismus‘ ist unterschiedlich, wobei in eher ländlichen Gemeinden dieser tendenziell seltener auftritt. In stärker bevölkerten und städtisch geprägten Gemeinden (z.B. Grafing, Markt Schwaben, Vaterstetten und Poing) werden regelmäßig praktisch alle AfD-Plakate abgerissen oder beschädigt, wobei im Rahmen der Möglichkeiten ständig nachplakatiert wird.

    Auch wenn die Stimmung sich deutlich zu Gunsten der AfD geändert hat und die Partei bei Infoständen und Veranstaltungen immer mehr Zuspruch erfährt, so haben die verbalen Attacken und Bedrohungen von Einzelpersonen und Grüppchen aus dem linken Spektrum im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren zugenommen.

    Die Ebersberger AfD wird diese Straftaten zur Anzeige bringen. Bisher wurde nach Information der AfD jedoch kein Täter ermittelt.

  • Zeit für eine Kanzlerin, die sich an den Eid erinnert! – Alice Weidel – AfD

    Zeit für eine Kanzlerin, die sich an den Eid erinnert! – Alice Weidel – AfD

    Der offizielle Wahlwerbespot der Alternative für Deutschland mit unserer Kanzlerkandidatin Alice Weidel!

    Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.
  • Antworten auf die Anfrage zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer

    Hier veröffentlichen wir die Antworten des Landratsamtes auf die Fragen von Kreisrat Manfred Schmidt zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer. Der Fragenkatalog wurde Aufgrund eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung vom 21.12.2024 erstellt.

    1. Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Beseitigung des beschriebenen Defizits an den Fließgewässern des Landkreises im engen Zusammenwirken mit dem für die „Gewässer 2. Ordnung“ originär zuständigen Wasserwirtschadftsamt Rosenheim sowie den für die „Gewässer 3. Ordnung“ zuständigen Gemeinden ?

    Hierzu übersenden wir Ihnen die im UmweltAtlas Bayern hinterlegten Steckbriefe zu den nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Flusswasserkörpern im Landkreis. In den Steckbriefen sind sowohl die Defizite als auch die erforderlichen Maßnahmen beschrieben. Für die Zielverfehlung bzw. für die Nichterreichung des guten Zustands sind in vielen Fällen Defizite bei der Gewässerstruktur verantwortlich wie z.B. fehlende Durchgängigkeit, fehlende geeignete Laichplätze oder Strukturarmut. Dazu kommen Nährstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen, die zur Zielverfehlung führen (siehe www.umweltatlas.bayern.de).

    An den Gewässern in staatlicher Zuständigkeit (u.a. Gewässern 2. Ordnung), wo die Zielverfehlung auf strukturellen Defiziten beruht, wurden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (WWA) sog. Umsetzungskonzepte erstellt. Die Umsetzungskonzepte zeigen detailliert auf, wo welche strukturverbessernden Maßnahmen umgesetzt werden müssen (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Umsetzungskonzepte EG-Wasserrahmenrichtlinie – der Fahrplan zum intakten Gewässer). Die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen hängt dabei entscheidend von der jeweiligen Grundstücksverfügbarkeit am Gewässer ab. Die mangelnde Grundstücksverfügbarkeit ist hier oft der limitierende Faktor. An Gewässern 3. Ordnung unterstützt und berät das WWA die Kommunen sowohl bei der Aufstellung von Umsetzungskonzepten als auch bei der Maßnahmenumsetzung an diesen Gewässern. Die Förderprogramme sehen Fördersätze von bis zu 90 % vor (siehe www.stmuv.bayern.de / nichtstaatlicher Wasserbau).

    2. Sind Sie bereit, mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rosenheim unter Hinweis auf dessen erfreulicher, aber insgesamt noch keineswegs ausreichender, Renaturierungsmaßnahmen, u.a. an der Attel im Bereich zwischen Aßling und Glonn, gezielt über deren baldiger Ausdehnung auf den gesamten Landkreis Ebersberg intensive Gespräche und Verhandlungen zu führen ? Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie RL 2000/60/EG mit ihrem an alle EU-Mitgliedstaaten gerichteten Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot bis zum Jahre 2015 und nur in Ausnahmefällen bis zum Jahre 2027 dürfte eine erfolgversprechende Gesprächs- und Verhandlungsgrundlage darstellen.

    Das WWA und das Landratsamt Ebersberg arbeiten seit Jahren sehr gut und eng zusammen. Die im Landratsamt betroffenen Fachbereiche Wasserrecht und Naturschutz stehen im regelmäßigen Austausch mit dem WWA; dabei spielt die Verbesserung der Situation der Fließgewässer und deren ökologischen Zustands eine wichtige Rolle.

    3. Können Sie die im erwähnten SZ-Artikel von einer Mitbürgerin aus dem Glonner Gemeindeteil Schlacht im Rahmen des „Gewässerstruktur-Protokolls des Citizen Science-Projekts Flow“ festgestellten Mängel im Bereich des Dohl-, Henning-, Kupfer- und Schrankenbachs sowie des Flusses „Glonn“ aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde (uNB) bestätigen ?

    Für Glonn, Hennig- und Kupferbach wurde jeweils eine Strukturkartierung durchgeführt, die über den UmweltAtlas Bayern einsehbar ist. Die Glonn wird im Landkreis Ebersberg überwiegend als stark verändert eingestuft, ebenso der Kupferbach im Siedlungsbereich von Glonn. Der Kupferbach weist oberstrom auch Abschnitte auf, wo er nur als gering verändert eingestuft ist. Die Struktur des Hennigbachs ist fast auf seiner gesamten Länge als stark verändert oder schlechter eingestuft. Doblbach und Schrankenbach wurden im Zusammenhang mit der WRRL-Kartierung nicht erfasst. (siehe www.umweltatlas.bayern.de).

    4. Trifft meine Vermutung zu, daß es Sie nicht befriedigen kann, wenn dort 75 % der untersuchten Gewässer mangelnde Lebensraumqualität bescheinigt wird, was dem SZ-Bericht zufolge sogar von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und dem Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) bestätigt wurde ?

    Die Ergebnisse des letzten Bewirtschaftungsplans zur WRRL haben bayernweit nur für etwa 20 % der Gewässer einen guten Zustand bescheinigt. (siehe www.lfu.bayern.de und www.lfu.bayern.de / Ökologischer Zustand der Oberflächengewässer).

    Grundsätzlich ist die Zielerreichung der WRRL höchst ambitioniert. Der Landkreis Ebersberg ist mit seinem Gewässerzustand keine Ausnahme. Bundesweit ergibt sich ein ähnliches Bild (siehe hierzu Veröffentlichungen des Umweltbundesamts www.umweltbundesamt.de / Die Wasserrahmenrichtlinie Gewaesser in Deutschland).

    Deshalb ist es wichtig, vor Ort alle Möglichkeiten zu nutzen, die Situation zu verbessern.

    5. Welche rechtlich zulässigen Maßnahmen sind für Sie denkbar, um den im Hinblick auf den Lebensraum für die Fische dem Vernehmen nach schädlichen Einfluß privater Wasserkradftwerke zu beseitigen oder zumindest zu mildern?

    Auch hier verweisen wir zunächst auf die Steckbriefe der WRRL-relevanten Gewässer, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit verankert sind.

    Aus rechtlicher Sicht ist hier zu beachten, dass die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG sich auch auf die Besitzer der privaten Wasserkraftanlagen erstreckt. Der Bau einer neuen Wasserkraftanlage (§ 35 Abs. 1 WHG) setzt den Schutz der Fischpopulation, wie die Durchgängigkeit nach § 34 WHG voraus.

    Bei bestehenden Anlagen, wie auch bei der gesetzlich vorgesehenen Auflassung der Anlagen bei Aufgabe des Betriebes, ist die Durchgängigkeit nachträglich sicherzustellen. Dies ist z.B. durch Fischtreppen, Sohlrampen, Umgehungsgerinne usw. möglich. Dies gestaltet sich mangels finanzieller Mittel und Flächen der Kraftwerksbetreiber als schwierig, zudem erfahren wir verstärkt rechtlichen Widerstand gegen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit seitens der Betreiber.

    6. Wie können nach Ihrer Ansicht mäandernde Flußverläufe mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten zu Gunsten der Fisch-Populationen wieder hergestellt werden?

    Um wieder naturnähere Zustände im Gewässer zu erzielen, ist neben der strukturverbessernden Gestaltung der Gewässer eine Förderung der eigendynamischen Entwicklung notwendig. Zwingende Voraussetzung dafür ist die Grundstücksverfügbarkeit in dafür geeigneten Bereichen.

    7. Sind Sie bereit, einen „Runden Tisch“ mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie mit den hinsichtlich der 5 m breiten Gewässerrandstreifen noch „abseits“ stehenden Eigentümer mit dem Ziel zu organisieren, dort jegliche gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen ? Die Presseerklärung im „Newsletter der Bayerischen Staatsregierung“ vom 27.12.2024 mit ihren dort geschilderten Zuschuß-Möglichkeiten könnte hierfür hilfreich sein.

    Grundsätzlich ist die ackerbauliche Nutzung der Gewässerrandstreifen bereits jetzt gesetzlich nicht zulässig. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Gewässerrandstreifen finden Sie hier: www.lfu.bayern.de / Gewaesserrandstreifen

    Eine Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern der Landwirtschaft findet bereits seit 10 Jahren statt und ist als „Runder Tisch Landwirtschaft“ im Landkreis etabliert. Hier treffen sich Vertreter der Landwirtschaft, verschiedener Behörden mit dem Landratsamt um verschiedene Themen im Spannungsfeld Naturschutz- Landwirtschaft zu beraten. Das Ergebnis wird in Form eines Positionspapiers festgehalten und auch unter den Landwirten verteilt. Darin wird auch der Schutz der Gewässerrandstreifen behandelt. Zudem werden die Regelungen zur Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen durch die Naturschutzbehörde durchgesetzt.

    8. Bietet es sich nicht geradezu im Landkreis-Interesse an, gemeinsam mit dem WWA Rosenheim einen Vorhabensplan zur umfassenden und alsbaldigen Defizit-Beseitigung zu erstellen, auch um bisherige Versäumnisse aufzuholen und EU-Vorgaben zu erfüllen ?

    Diese Vorhabenspläne existieren bereits in Form der vorgenannten Umsetzungskonzepte. Diese wurden mit vielen Beteiligten abgestimmt, so auch mit den Fachbereichen Wasserrecht und Naturschutz im Landratsamt.

    9. Ist es darüber hinaus nicht im ureigensten Landkreis-Interesse, den attraktiven Ebersberger Landkreis durch gezielte Landschaftspflege weiter zu verbessern und demzufolge alle denkbaren Anstrengungen zur aufgezeigten Defizit-Behebung zu unternehmen, und zwar sowohl aus ideellen Gründen (Schönheit der Landschaft, Erholungs- und Wohlfühlfaktor) als auch in materieller Hinsicht wegen zusätzlicher Einnahmen-Erzielung im Fremdenverkehr ?

    Die Verbesserung der Sozialfunktion der Gewässer mit Erholung und Erlebbarkeit ist für die Wasserwirtschaftsverwaltung und für das Landratsamt ein erklärtes Ziel beim integralen wasserwirtschaftlichen Ansatz und wird im Zusammenhang mit Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer vom Freistaat gefördert. (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Wasserzukunft Bayern 2050)

  • Impressionen vom 16. Bundesparteitag in Riesa

    Impressionen vom 16. Bundesparteitag in Riesa

    Der Bundesparteitag in Riesa ist geschafft!
    Die Antifa konnte uns nicht daran hindern, zwei Tage intensiv für Deutschland zu arbeiten.

    Wir haben Alice Weidel zur Kanzlerkandidatin gekürt, wir haben unser Wahlprogramm beschlossen und intern Weichen für die Zukunft gestellt.

    Jetzt starten wir in den Wahlkampf. Es ist Zeit für die Zukunft, es ist Zeit für Deutschland! 🇩🇪

  • Dr. Christoph Birghan auf Platz 17 der Bayerischen Landesliste gewählt

    Dr. Christoph Birghan auf Platz 17 der Bayerischen Landesliste gewählt

    Am 14. Dezember 2024 wurde der Biologe und Patentanwalt Dr. Christoph Birghan, Sprecher des Kreisverbands Ebersberg und Direktkandidat der AfD für den Wahlkreis 224 (Traunstein/Berchtesgadener Land), auf der Landesaufstellungsversammlung der AfD Bayern mit großer Mehrheit auf Listenplatz 17 gewählt. Bereits im ersten Wahlgang konnte sich Dr. Birghan klar gegen mehrere Mitbewerber durchsetzen – ein deutliches Zeichen der breiten Zustimmung innerhalb der Partei. Im Gegensatz dazu wurden viele andere Listenplätze erst nach mehreren Wahlgängen entschieden.

    „Ich danke allen Mitgliedern für ihr Vertrauen. Dieser Listenplatz ist nicht nur eine persönliche Ehre, sondern auch ein Auftrag, mich mit voller Kraft für unsere politischen Ziele einzusetzen,“ erklärte Dr. Birghan nach seiner Wahl. „Gemeinsam machen wir Deutschland wieder fit!“

    Der Kreisverband Ebersberg gratuliert Dr. Birghan herzlich zu diesem Erfolg und sieht sich gestärkt, einen engagierten Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 zu führen.