Der Hinweis des Landratsamtes und der Staatsforsten auf das Ergebnis des Bürgerentscheides von 2021 ist lediglich ein armseliger Strohhalm der Rechtfertigung ohne jegliche inhaltliche Aussagekraft. Das ohnehin knappe Ergebnis von 52.7 % hat inzwischen wegen der völlig veränderten Voraussetzungen jede moralische, politische und juristische Berechtigung verloren. Wegen der damals noch geltenden „10-h-Regelung“ wäre nämlich außer im EBE-Forst im gesamten Landkreis ansonsten kein einziges Windrad zulässig gewesen. Angesichts dieser Alternative, nämlich entweder nichts oder „fünf im Forst“, kam dann diese dünne Mehrheit in der Erwartung von wenigstens ein bißchen Landkreis-Windkraft zustande. Inzwischen lassen aber die total geänderten rechtlichen Verhältnisse zulässige Windrad-Standorte im Landkreis wie Pilze aus dem Boden schießen. Damit ist sozusagen die Geschäftsgrundlage für den damaligen Bürgerentscheid entfallen, sich dennoch auf ihn zu berufen, zeugt nicht von Seriosität.

Manfred Schmidt, Sprecher der AfD-Kreistagsfraktion