Landkreis Ebersberg prüft den Ebersberger Kreisjugendring (KJR) nun doch rückwirkend auch für das Jahr 2022, und zwar sogar „umfänglich“

Weitgehend erfolgreich verlaufen ist eine Beschwerde der AfD-Kreistagsfraktion zur Prüfungssituation beim KJR Ebersberg. In der der Redaktion vorliegenden Mitteilung des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Dr- Konrad Schober, an Kreisrat Manfred Schmidt vom 12.01.2024 wird zugesagt, daß „der Landkreis seiner Prüfungsaufgabe bereits ab dem Zeitrpunkt der neu geschaffenen Regelung nachkommen und das Jahr 2022 umfänglich prüfen werde“. Damit wird der am 21. Mai 2023 gegen den Landkreis Ebersberg erhobenen Aufsichtsbeschwerde von Kreisrat M. Schmidt weitgehend Rechnung getragen. Zum Beschwerde-Zeitpunkt hatte nämlich das Revisionsamt des Landkreises noch keinerlei Anstalten getroffen oder Aktivitäten zur Prüfung trotz der ab 01.01.2022 neu geschaffenen Prüfungs-Kompetenz entfaltet.

Die“ (Nach-)Prüfung“ eines früheren Zeitraumes hält der Regierungspräsident „aufgrund der bis zum 31.12.2021 bestehenden Prüfungsstruktur nicht für erforderlich“. Diese Kompromißlösung stellt die AfD-Kreistagsfraktion nach Auskunft ihres Sprechers durchaus zufrieden, zumal der schriftliche Prüfungsauftrag für die Jahre 2022 und 2023 inzwischen der Regierung von Oberbayern bereits vorliegt; möglicher Weise auf ihr vorsorgliches (?) Ersuchen. Freilich hätte man sich von Seiten der AfD-Kreistagsfraktion eine zeitlich noch weitergehende nachträgliche Prüfung gewünscht.

Zur Beschwerde veranlaßt sah sich die AfD-Kreistagsfrasktion seinerzeit durch Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH), der eine bestürzende Serie von Mängeln bei den von ihm geprüftern KJR-Kreisverbänden im Freistaat Bayern aufgedeckt und gerügt hatte. Auch die Medien griffen diese Problematik auf. So interpretierte z.B. der „Münchner Merkur“ in seiner Landkreisausgabe Erding in einem Artikel vom 25.03.2023 den ORH-Bericht u.a. als – so wörtlich – „eine Liste von Verfehlungen und Verschwendung“. Alarmierend auf die AfD-Kreistagsfraktion wirkte auch die im ORH-Bericht weiter getroffene Feststellung einer bis jetzt völlig unzureichender und daher weitgehend wirkungslosen Prüfungspraxis des erstrangig zuständigen Bayerischen Jugendrings (BJR).

Der Ball liegt nun im Feld des Revisionsamtes des Landkreises und natürlich insbesondere auch beim Rechnungsprüfungsausschuß des Kreistages unter dem Vorsitz von Kreisrat Schwäbl.

Die AfD-Kreistagsfraktion wird jedenfalls – so ihr Vorsitzender Manfred Schmidt gegenüber der Presse – die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion