Hier veröffentlichen wir die Antworten des Landratsamtes auf die Fragen von Kreisrat Manfred Schmidt zur Defizit-Behebung der Landkreis-Fließgewässer. Der Fragenkatalog wurde Aufgrund eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung vom 21.12.2024 erstellt.
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Beseitigung des beschriebenen Defizits an den Fließgewässern des Landkreises im engen Zusammenwirken mit dem für die „Gewässer 2. Ordnung“ originär zuständigen Wasserwirtschadftsamt Rosenheim sowie den für die „Gewässer 3. Ordnung“ zuständigen Gemeinden ?
Hierzu übersenden wir Ihnen die im UmweltAtlas Bayern hinterlegten Steckbriefe zu den nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Flusswasserkörpern im Landkreis. In den Steckbriefen sind sowohl die Defizite als auch die erforderlichen Maßnahmen beschrieben. Für die Zielverfehlung bzw. für die Nichterreichung des guten Zustands sind in vielen Fällen Defizite bei der Gewässerstruktur verantwortlich wie z.B. fehlende Durchgängigkeit, fehlende geeignete Laichplätze oder Strukturarmut. Dazu kommen Nährstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen, die zur Zielverfehlung führen (siehe www.umweltatlas.bayern.de).
An den Gewässern in staatlicher Zuständigkeit (u.a. Gewässern 2. Ordnung), wo die Zielverfehlung auf strukturellen Defiziten beruht, wurden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (WWA) sog. Umsetzungskonzepte erstellt. Die Umsetzungskonzepte zeigen detailliert auf, wo welche strukturverbessernden Maßnahmen umgesetzt werden müssen (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Umsetzungskonzepte EG-Wasserrahmenrichtlinie – der Fahrplan zum intakten Gewässer). Die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen hängt dabei entscheidend von der jeweiligen Grundstücksverfügbarkeit am Gewässer ab. Die mangelnde Grundstücksverfügbarkeit ist hier oft der limitierende Faktor. An Gewässern 3. Ordnung unterstützt und berät das WWA die Kommunen sowohl bei der Aufstellung von Umsetzungskonzepten als auch bei der Maßnahmenumsetzung an diesen Gewässern. Die Förderprogramme sehen Fördersätze von bis zu 90 % vor (siehe www.stmuv.bayern.de / nichtstaatlicher Wasserbau).
2. Sind Sie bereit, mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rosenheim unter Hinweis auf dessen erfreulicher, aber insgesamt noch keineswegs ausreichender, Renaturierungsmaßnahmen, u.a. an der Attel im Bereich zwischen Aßling und Glonn, gezielt über deren baldiger Ausdehnung auf den gesamten Landkreis Ebersberg intensive Gespräche und Verhandlungen zu führen ? Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie RL 2000/60/EG mit ihrem an alle EU-Mitgliedstaaten gerichteten Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot bis zum Jahre 2015 und nur in Ausnahmefällen bis zum Jahre 2027 dürfte eine erfolgversprechende Gesprächs- und Verhandlungsgrundlage darstellen.
Das WWA und das Landratsamt Ebersberg arbeiten seit Jahren sehr gut und eng zusammen. Die im Landratsamt betroffenen Fachbereiche Wasserrecht und Naturschutz stehen im regelmäßigen Austausch mit dem WWA; dabei spielt die Verbesserung der Situation der Fließgewässer und deren ökologischen Zustands eine wichtige Rolle.
3. Können Sie die im erwähnten SZ-Artikel von einer Mitbürgerin aus dem Glonner Gemeindeteil Schlacht im Rahmen des „Gewässerstruktur-Protokolls des Citizen Science-Projekts Flow“ festgestellten Mängel im Bereich des Dohl-, Henning-, Kupfer- und Schrankenbachs sowie des Flusses „Glonn“ aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde (uNB) bestätigen ?
Für Glonn, Hennig- und Kupferbach wurde jeweils eine Strukturkartierung durchgeführt, die über den UmweltAtlas Bayern einsehbar ist. Die Glonn wird im Landkreis Ebersberg überwiegend als stark verändert eingestuft, ebenso der Kupferbach im Siedlungsbereich von Glonn. Der Kupferbach weist oberstrom auch Abschnitte auf, wo er nur als gering verändert eingestuft ist. Die Struktur des Hennigbachs ist fast auf seiner gesamten Länge als stark verändert oder schlechter eingestuft. Doblbach und Schrankenbach wurden im Zusammenhang mit der WRRL-Kartierung nicht erfasst. (siehe www.umweltatlas.bayern.de).
4. Trifft meine Vermutung zu, daß es Sie nicht befriedigen kann, wenn dort 75 % der untersuchten Gewässer mangelnde Lebensraumqualität bescheinigt wird, was dem SZ-Bericht zufolge sogar von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und dem Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) bestätigt wurde ?
Die Ergebnisse des letzten Bewirtschaftungsplans zur WRRL haben bayernweit nur für etwa 20 % der Gewässer einen guten Zustand bescheinigt. (siehe www.lfu.bayern.de und www.lfu.bayern.de / Ökologischer Zustand der Oberflächengewässer).
Grundsätzlich ist die Zielerreichung der WRRL höchst ambitioniert. Der Landkreis Ebersberg ist mit seinem Gewässerzustand keine Ausnahme. Bundesweit ergibt sich ein ähnliches Bild (siehe hierzu Veröffentlichungen des Umweltbundesamts www.umweltbundesamt.de / Die Wasserrahmenrichtlinie Gewaesser in Deutschland).
Deshalb ist es wichtig, vor Ort alle Möglichkeiten zu nutzen, die Situation zu verbessern.
5. Welche rechtlich zulässigen Maßnahmen sind für Sie denkbar, um den im Hinblick auf den Lebensraum für die Fische dem Vernehmen nach schädlichen Einfluß privater Wasserkradftwerke zu beseitigen oder zumindest zu mildern?
Auch hier verweisen wir zunächst auf die Steckbriefe der WRRL-relevanten Gewässer, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit verankert sind.
Aus rechtlicher Sicht ist hier zu beachten, dass die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG sich auch auf die Besitzer der privaten Wasserkraftanlagen erstreckt. Der Bau einer neuen Wasserkraftanlage (§ 35 Abs. 1 WHG) setzt den Schutz der Fischpopulation, wie die Durchgängigkeit nach § 34 WHG voraus.
Bei bestehenden Anlagen, wie auch bei der gesetzlich vorgesehenen Auflassung der Anlagen bei Aufgabe des Betriebes, ist die Durchgängigkeit nachträglich sicherzustellen. Dies ist z.B. durch Fischtreppen, Sohlrampen, Umgehungsgerinne usw. möglich. Dies gestaltet sich mangels finanzieller Mittel und Flächen der Kraftwerksbetreiber als schwierig, zudem erfahren wir verstärkt rechtlichen Widerstand gegen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit seitens der Betreiber.
6. Wie können nach Ihrer Ansicht mäandernde Flußverläufe mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten zu Gunsten der Fisch-Populationen wieder hergestellt werden?
Um wieder naturnähere Zustände im Gewässer zu erzielen, ist neben der strukturverbessernden Gestaltung der Gewässer eine Förderung der eigendynamischen Entwicklung notwendig. Zwingende Voraussetzung dafür ist die Grundstücksverfügbarkeit in dafür geeigneten Bereichen.
7. Sind Sie bereit, einen „Runden Tisch“ mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie mit den hinsichtlich der 5 m breiten Gewässerrandstreifen noch „abseits“ stehenden Eigentümer mit dem Ziel zu organisieren, dort jegliche gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen ? Die Presseerklärung im „Newsletter der Bayerischen Staatsregierung“ vom 27.12.2024 mit ihren dort geschilderten Zuschuß-Möglichkeiten könnte hierfür hilfreich sein.
Grundsätzlich ist die ackerbauliche Nutzung der Gewässerrandstreifen bereits jetzt gesetzlich nicht zulässig. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Gewässerrandstreifen finden Sie hier: www.lfu.bayern.de / Gewaesserrandstreifen
Eine Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern der Landwirtschaft findet bereits seit 10 Jahren statt und ist als „Runder Tisch Landwirtschaft“ im Landkreis etabliert. Hier treffen sich Vertreter der Landwirtschaft, verschiedener Behörden mit dem Landratsamt um verschiedene Themen im Spannungsfeld Naturschutz- Landwirtschaft zu beraten. Das Ergebnis wird in Form eines Positionspapiers festgehalten und auch unter den Landwirten verteilt. Darin wird auch der Schutz der Gewässerrandstreifen behandelt. Zudem werden die Regelungen zur Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen durch die Naturschutzbehörde durchgesetzt.
8. Bietet es sich nicht geradezu im Landkreis-Interesse an, gemeinsam mit dem WWA Rosenheim einen Vorhabensplan zur umfassenden und alsbaldigen Defizit-Beseitigung zu erstellen, auch um bisherige Versäumnisse aufzuholen und EU-Vorgaben zu erfüllen ?
Diese Vorhabenspläne existieren bereits in Form der vorgenannten Umsetzungskonzepte. Diese wurden mit vielen Beteiligten abgestimmt, so auch mit den Fachbereichen Wasserrecht und Naturschutz im Landratsamt.
9. Ist es darüber hinaus nicht im ureigensten Landkreis-Interesse, den attraktiven Ebersberger Landkreis durch gezielte Landschaftspflege weiter zu verbessern und demzufolge alle denkbaren Anstrengungen zur aufgezeigten Defizit-Behebung zu unternehmen, und zwar sowohl aus ideellen Gründen (Schönheit der Landschaft, Erholungs- und Wohlfühlfaktor) als auch in materieller Hinsicht wegen zusätzlicher Einnahmen-Erzielung im Fremdenverkehr ?
Die Verbesserung der Sozialfunktion der Gewässer mit Erholung und Erlebbarkeit ist für die Wasserwirtschaftsverwaltung und für das Landratsamt ein erklärtes Ziel beim integralen wasserwirtschaftlichen Ansatz und wird im Zusammenhang mit Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer vom Freistaat gefördert. (siehe www.wwa-ro.bayern.de / Wasserzukunft Bayern 2050)