Die AfD-Fraktion im Kreistag Ebersberg stellt folgenden Antrag in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschuß (KSA) am 13.10.2025.

Es findet alsbald ein Bürgerentscheid statt, ob im Ebersberger Forst ein Windrad oder mehrere errichtet werden dürfen.

Begründung:

Der am 16. Mai 2021 ebenfalls aufgrund eines Ratsbegehrens durchgeführte Bürgerentscheid ist unter wesentlich anderen Voraussetzungen entschieden worden und daher sowohl moralisch als auch politisch inzwischen ohne jede Aussagekraft; es ist sozusagen die Geschäftsgrundlage entfallen. Daher ist ein erneuter Bürgerentscheid entsprecxhend den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen dringend erforderlich.

Im Mai 2021 galt nämlich noch die sog. „10-h-Regelung“, der zur Folge im gesamten Landkreis Ebersberg kein einziges Windrad hätte errichtet werden dürfen – mit Ausnahme eben auf der Fläche des Ebersberger Forstes. Wer also nicht völlig auf Windkraft im Landkreis verzichten wollte, mußte daher notgedrungen und unter Zurückstellung erheblicher Bedenken damals dem „Windpark im Forst“ (Errichtung von bis zu fünf Windrädern) zustimmen, was trotzdem nur mit knapper Mehrheit erfolgte.

Die ersatzlose Aufhebung der „10-h-Regelung“ hat aber nunmehr eine Serie von zulässigen Windkraft-Standorten geradezu wie „Pilze aus dem Boden schießen lassen“, so daß für irgendwelche Standort-Überlegungen im Ebersberger Forst überhaupt kein Raum mehr vorhanden ist. Es wäre vielmehr unverantwortlich, das geschlossene Waldgebiet – es ist übrigens eines der größtem im gesamten Bundesgebiet – sinnlos zu zerstören.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion