Autor: afd1

  • Erfolgreiche Beschwerde der AfD-Kreistagsfraktion

    Landkreis Ebersberg prüft den Ebersberger Kreisjugendring (KJR) nun doch rückwirkend auch für das Jahr 2022, und zwar sogar „umfänglich“

    Weitgehend erfolgreich verlaufen ist eine Beschwerde der AfD-Kreistagsfraktion zur Prüfungssituation beim KJR Ebersberg. In der der Redaktion vorliegenden Mitteilung des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Dr- Konrad Schober, an Kreisrat Manfred Schmidt vom 12.01.2024 wird zugesagt, daß „der Landkreis seiner Prüfungsaufgabe bereits ab dem Zeitrpunkt der neu geschaffenen Regelung nachkommen und das Jahr 2022 umfänglich prüfen werde“. Damit wird der am 21. Mai 2023 gegen den Landkreis Ebersberg erhobenen Aufsichtsbeschwerde von Kreisrat M. Schmidt weitgehend Rechnung getragen. Zum Beschwerde-Zeitpunkt hatte nämlich das Revisionsamt des Landkreises noch keinerlei Anstalten getroffen oder Aktivitäten zur Prüfung trotz der ab 01.01.2022 neu geschaffenen Prüfungs-Kompetenz entfaltet.

    Die“ (Nach-)Prüfung“ eines früheren Zeitraumes hält der Regierungspräsident „aufgrund der bis zum 31.12.2021 bestehenden Prüfungsstruktur nicht für erforderlich“. Diese Kompromißlösung stellt die AfD-Kreistagsfraktion nach Auskunft ihres Sprechers durchaus zufrieden, zumal der schriftliche Prüfungsauftrag für die Jahre 2022 und 2023 inzwischen der Regierung von Oberbayern bereits vorliegt; möglicher Weise auf ihr vorsorgliches (?) Ersuchen. Freilich hätte man sich von Seiten der AfD-Kreistagsfraktion eine zeitlich noch weitergehende nachträgliche Prüfung gewünscht.

    Zur Beschwerde veranlaßt sah sich die AfD-Kreistagsfrasktion seinerzeit durch Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH), der eine bestürzende Serie von Mängeln bei den von ihm geprüftern KJR-Kreisverbänden im Freistaat Bayern aufgedeckt und gerügt hatte. Auch die Medien griffen diese Problematik auf. So interpretierte z.B. der „Münchner Merkur“ in seiner Landkreisausgabe Erding in einem Artikel vom 25.03.2023 den ORH-Bericht u.a. als – so wörtlich – „eine Liste von Verfehlungen und Verschwendung“. Alarmierend auf die AfD-Kreistagsfraktion wirkte auch die im ORH-Bericht weiter getroffene Feststellung einer bis jetzt völlig unzureichender und daher weitgehend wirkungslosen Prüfungspraxis des erstrangig zuständigen Bayerischen Jugendrings (BJR).

    Der Ball liegt nun im Feld des Revisionsamtes des Landkreises und natürlich insbesondere auch beim Rechnungsprüfungsausschuß des Kreistages unter dem Vorsitz von Kreisrat Schwäbl.

    Die AfD-Kreistagsfraktion wird jedenfalls – so ihr Vorsitzender Manfred Schmidt gegenüber der Presse – die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

  • Das AfD-Sofortprogramm für unsere Landwirtschaft

    Das AfD-Sofortprogramm für unsere Landwirtschaft

    Mit unserem Sofortprogramm entlasten wir alle landwirtschaftlichen Betriebe, sorgen für Nachhaltigkeit durch den Erhalt unserer ländlichen Räume und stärken die Versorgungssicherheit unseres Landes.

    Wir fordern:

    1. Die Verdopplung der Agrardiesel-Rückerstattung.
    2. Keine KFZ-Besteuerung ohne Ausgleich für die Landwirte.
    3. Beendigung der verrückten Energiepolitik der Ampel-Regierung sowie der Europäischen Union,
    um unsere Energiepreise zu halbieren.

    Mehr unter: Das AfD-Sofortprogramm für unsere Landwirtschaft

  • Es reicht! Die Ampel muss weg! Demo-Auftakt 08.01.2024

    Es reicht! Die Ampel muss weg! Demo-Auftakt 08.01.2024

    Unter dem Motto

    Es reicht! Die Ampel muss weg!

    findet am Montag, 8. Januar 2024, der Demo-Auftakt um 14 Uhr am Max-Joseph-Platz in München statt.

    Redner sind die Landtagsabgeordneten:

    und der Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka (Rede bei Youtube)

  • Stellungsnahme der AfD-Kreistagsfraktion für Haushalts-Entwurf 2024

    Wie schon u.a. in der KSA-Sitzung am 04.12.2023 angekündigt werden wir dem Haushalts-Entwurf 2024 nicht zustimmen.

    Das gilt ebenso für den Stellenplan als seinem untrennbaren Bestandteil, so tragen wir z.B. keinesfalls Stellenmehrungen im Asylbereich mit. Betonen will ich allerdings, daß wir als AfD-Kreistagsfraktion uneingeschränkt zu den beschlossenen und evtl. auch noch weiteren freiwilligen. Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, ÖPNV, Ruftaxis sowie Feuerwehr- und Katastrophenschutz stehen.

    Auf die Wiederholung der aus den jeweiligen Sitzungs-Niederschriften ersichtlichen Argumente verzichte ich hier ebenso wie auf den nochmaligen Hinweis auf die einhellige Ablehnung all unserer bisherigen Sparvorschläge, insbesondere bei den freiwilligen Leistungen.

    Diese an sich nicht gerade mustergültige Demokratiepraxis ficht uns indes nicht besonders an, ist es doch leider inzwischen schon „business us usual“ gegenüber der AfD in ganz Deutschland.

    Zudem stimmen uns manche Lichtblicke auf dem Gebiet des Naturschutzes, aber gerade auch haushaltswirksam in anderen Bereichen frohgemut für den weiteren Verlauf dieser Wahlperiode.

    Lassen Sie mich das an zwei Beispielen erläutern:

    Da konnten wir zum einen in mühevoller Überzeugungsarbeit erreichen, daß das Berufsschulzentrum in Grafing-Bhf nunmehr haushaltsrechtlich gleichrangig, also sozusagen auf Augenhöhe mit dem ebenso erforderlichen Gymnasium in Poing angehoben wurde. Das war nur möglich, weil wir den sowohl vom Herrn Landrat als auch von der überwältigenden Mehrheit des Kreistags lange Zeit angedichteten Status der Berufsschule als lediglich freiwillige Leistung als Ammenmärchen entlarven konnten. Die Bayerische Verfassung (BV) begründet sogar eine Berufsschulpflicht für alle Kinder, man kann es im Art. 129 BV nachlesen.

    Die von unserer Fraktion mithin erreichte Folgerung war die Installierung der Arbeitsgruppe „Schulneubauten“, deren verdienstvolles Wirken die gleichzeitige Erfüllung beider Pflichtaufgaben ab dem Jahre 2025 durchaus realistisch erscheinen läßt. Freilich wird jeweils bei beiden Objekten nicht alles auf einmal verwirklicht werden können. Modulare Realisierung, ggf. späterer Bau der Sportstätten, Reduzierung der Raumprogramme, Mehrfachnutzung von Fachräumen usw. eröffnen aber gute Möglichkeiten.

    Zum anderen und damit will ich es für heute bewenden lassen, sind allein durch den Einsatz und durch die Fachkompetenz der AfD-Kreistagsfraktion die Irreführend als „Budgetübertragungen“ bezeichnete Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln als Etikettenschwindel entlarvt worden.

    Genauer gesagt gebührt das Verdienst der Entdeckung eigentlich dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), der bereits in seinem Prüfungsbericht vom Jahre 2014 feststellte, daß dieses Verfahren den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerspricht und diese Feststellung im jüngsten Bericht vom 01. Juni 2021 wiederholte, allerdings, ohne, daß sich auch nur irgendjemand im geringsten darum scherte. Für die Kreistagskolleginnen und –kollegen war das allerdings auch nicht ganz einfach zu erkennen, waren doch diese jährlich 50.000 € in einem Sammelansatz unter der Nr.160 im Teil-Haushaltsplan 020 quasi versteckt und daher kaum wahrnehmbar..

    Des weiteren gab es – soweit ersichtlich – in der ganzen illegitimen Laufzeit von rund 20 Jahren keinen einzigen Gremienbeschluß, so daß also Regelung „par ordre du mufti“ nahe liegt. Wenn man die jedenfalls in den überschaubaren letzten Jahre jeweils auf diese Weise verausgabten Beträge von jährlich 50.000 € zugrunde legt, kommt im Laufe dieser Zeit ein Betrag von bis zu einer Million € zusammen, der letztlich für legitime und notwendige Zweckbestimmungen des Landkreises fehlt.

    Das Revisionsamt des Landkreises hätte jedoch nach meiner festen Überzeugung die Pflicht zu den erforderlichen Maßnahmen gehabt. Dessen für mich unfaßbares Schweigen hierzu läßt sich wohl auch nicht damit entschuldigen, daß man an den alljährlichen Annehmlichkeiten – wie sie die Regierung von Oberbayern so treffend bezeichnet hat – unbekümmert zur ebenfalls freien Verfügung teilnahm.

    Glück für die Verantwortlichen dieser rechtswidrigen Verwendung von Steuermitteln ist auch, daß die Lokalpresse bisher diesen bereits mehrfach in den öffentlichen Kreistags- und Ausschußsitzungen erörterten Vorgang verharmlosend wohl eher als läßlichen Buchungsfehler zu betrachten scheint. Aber vielleicht geht ja auch den Lokalmedien gelegentlich noch ein Licht auf.

    Fazit:

    Man kann die AfD-Kreistagsfraktion nach Belieben politisch leer laufen lassen. Das Mehrheitsprinzip ist schließlich ein tragendes Element jeder demokratischen Verfassung.

    Allerdings steht dem auch der Minderheitenschutz gegenüber, z.B. in Gestalt des Beschwerde– und Petitionsrechtes und da wollen wir als Fraktion schon auch ein wenig dankbar dafür sein, daß man uns immer wieder mal eine „Steilvorlage in den 16-Meter-Raum“ ermöglicht, die dann doch hin und wieder zu dem einen oder anderen Torerfolg führt.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

  • Brenner Nordzulauf: Stellungsnahme der AfD-Kreistagsfraktion für den Streckenabschnitt Grafing-Bhf – Ostermünchen

    Der Streckenverlauf Grafing Bahnhof bis Ostermünchen ist im Bestand sowie als zusätzlich erforderlicher Neubau ausschließlich unterirdisch zu führen, also einschließlich der Ortsdurchfahrten von Aßling und Niclasreuth mit den Bahnhöfen. Die dadurch oberirdisch frei werdenden Flächen können im Zuge der Ortsdurchfahrten städtebaulich, außer Orts insbesondere wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

    Begründung:

    Wie auch der Rosenheimer Landrat Otto Lederer in seinem Bereich streben wir ausschließlich die auf Jahrhunderte bezogene Bestlösung und nicht die ohnedies nur scheinbar wirtschaftlichste Variante an. Geologisch und technisch halten wir diese Bestlösung für durchführbar, zumal das sogar im Bereich Innsbruck – Franzensfeste, also mitten durchs Gebirgsmassiv gelungen ist.
    Der finanzierende Bundeshaushalt wird für ausreichend leistungsfähig gehalten, jedenfalls bei entsprechender Ausgaben-Umschichtung sowie angemessener Reduzierung der weit überhöht erscheinenden Auslandszahlungen.

    Selbst wenn es – wie nicht – darauf ankäme, braucht diese allenfalls vordergründig zunächst teurere Lösung eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht zu scheuen. Nicht nur wird weiterer Flächenverbrauch vermieden, sondern es werden sogar durch die unterirdische Verlegung der Bestandsstrecke sowie zweier Bahnhöfe wieder erhebliche Flächen renaturiert, was angesichts der vom Flächenfraß heimgesuchten oberbayerischen Landschaft gar nicht hoch genug gewertet werden kann.

    Zusätzlich lösen sich damit auch alle Lärmschutzprobleme einschließlich der laufenden Instandhaltungs- und Wartungskosten sozusagen in Luft auf.

    Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

  • Erfolgreiche Aktion zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Markt Schwaben

    Erfolgreiche Aktion zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Markt Schwaben

    am 9. Dezember wurde im Merkur darüber berichtet, dass in Markt Schwaben im Wohngebiet eine Flüchtlingsunterkunft für 120 Personen geplant ist. Die Verträge zwischen Landratsamt und Vermieter sind bereits unterzeichnet. Das löste einige Proteste aus, so dass am 15. Dezember eine Informationsverstaltung für Dienstag, 19. Dezember, in der Theaterhalle von 17-19 Uhr anberaumt wurde. Diese Gelegenheit ließen wir uns nicht entgehen und waren bereits um 16 Uhr vor Ort, um ein eilig entworfenes Flugblatt an die Interessenten zu verteilen. Dieses stieß auf große Zustimmung, nur wenige wollten kein Flugblatt von der ‚bösen‘ AfD nehmen.

    Flugblatt "Wir hätten da ein paar Fragen"

    Das fand sogar eine Erwähnung im Merkur:

    Flüchtlingsheim: AfD-Kreisverband verteilt Flugblätter

    Zumindest eine Vorahnung schien da auch der in Markt Schwaben bisher kaum in erscheinung (sic) getretene Kreisverband der AfD gehabt zu haben. Einige AfD’ler verteilten kurz vor Versammlungsbeginn ein Flugblatt mit einem Fragenkatalog. Fragen, die im Wesentlichen schon Tage zurück ähnlich im Marktgemeinderat formuliert worden waren (wir berichteten).

    Wir kannten die Fragen im Marktgemeinde nicht, die Fragen scheinen auf der Hand zu liegen!

    Leider war nicht genug Platz für alle interessierten Bürger, so dass einige von draußen zuhören mussten und andere verärgerter nach Hause gingen

     

    Landkreis Ebersberg mietet neue Asylunterkunft an: Hier ziehen 120 Geflüchtete ein

    Asylbewerberheim: Markt Schwabener fordern mehr Transparenz

    Verhärtete Fronten um Flüchtlingsheim: Stimmung in Markt Schwaben ist vergiftet

    Das Flugblatt als PDF

  • Ebersberger Denkzettel

    Ebersberger Denkzettel

    Am 30. September lag dem Hallo-Anzeiger unser Ebersberger Denkzettel bei. Wir stellen ihn hier online als PDF zur Verfügung.

  • Pressemitteilung zum Direktkandidaten Rainer Forster

    Der Ebersberger Direktkandidat der AfD zur bayerischen Landtagswahl, Rainer Forster, hat dem Kreisvorstand am Mittwochabend nach Presseberichten telefonisch bestätigt, dass er die Partei nach der Landtagswahl verlassen wolle. Telefonisch begründete er diesen Schritt und den Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, sprach aber wohl gegenüber der Presse von einer angeblichen fortschreitenden Radikalisierung der AfD. Zu keinem Zeitpunkt ist Herr Forster an uns herangetreten und hat uns im Vorfeld über etwaige Bedenken informiert. Wir vermuten daher, dass sein Verhalten andere Beweggründe hat, über die wir nur mutmaßen können.

    Der Kreisvorstand der AfD in Ebersberg kann sich dieses Verhalten von Herrn Forster wenige Wochen vor einer wichtigen Wahl nicht erklären und verurteilt es auf das Schärfste. Es gab und gibt insbesondere in der AfD Ebersberg keine Radikalisierung, es gab und gibt – unserer Kenntnis nach – auch kein für Herrn Forster in dieser Hinsicht belastendes Ereignis, was ihn persönlich betroffen hätte.

    Was es gab, war indes eine gelungene öffentliche Wahlkampfveranstaltung von vier Landtagskandidaten der AfD am letzten Montag (11. September 2023), u. a. auch mit Herrn Forster, der dort als Gastgeber auftrat.

    Die Presse berichtet außerdem, dass der Kreisvorstand „zugestimmt“ habe, dass Herr Forster anstehende Wahlkampftermine wahrnimmt. Dies ist jedoch nicht der Fall und die Unwahrheit.

    Die AfD Ebersberg bittet die Wähler trotzdem, Herrn Forster Ihre Erststimme zu geben. Der Grund liegt in der speziellen Ausgestaltung des bayerischen Landtagswahlsystems bei dem jeder Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen hat (eine Erst- und eine Zweitstimme), wobei bei der Landtagswahl in Bayern zur Ermittlung der Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Landtag die Erst- und die Zweitstimme zusammengerechnet werden. Es ist daher wichtig, mit der Erststimme den Kandidaten der AfD in Ebersberg unterstützen, damit durch das Verhalten von Herrn Forster die AfD in Bayern bei der Vergabe der Landtagssitze insgesamt keinen Schaden nehmen wird. Einen Einzug von Herrn Forster in den Landtag halten wir hingegen für völlig unwahrscheinlich, da er voraussichtlich zu wenig dafür benötigte Zweitstimmen in Oberbayern bekommen wird.

    Der Kreisvorstand der AfD Ebersberg